Wir begleiten Sie sicher durch den Reporting-Prozess Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD
Seit dem Geschäftsjahr 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erstellen. Die PKF Wulf Gruppe begleitet Sie mit umfassender ESG-Beratung, Berichtserstellung und Prüfungsleistungen – individuell, praxisnah und verlässlich. Unser interdisziplinäres Team unterstützt Konzerne, mittelständische Unternehmen und KMU deutschlandweit über den gesamten Reporting-Prozess hinweg.
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht
und wer ist betroffen?
Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die ökologischen (Environmental), sozialen (Social) und unternehmensethischen (Governance) Leistungen Ihres Unternehmens – kurz: ESG.
Die Berichterstattung erfolgt künftig nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ist gesetzlich verpflichtend, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Berichtspflichtig sind Unternehmen, die mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen:
- Umsatz mehr als 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme mehr als 25 Millionen Euro
- Mehr als 250 Mitarbeitende
Wichtig:
Die EU hat mit der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie eine Verschiebung der Berichtspflichten beschlossen. Unternehmen mit 501 bis 1.000 Mitarbeitenden müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht erst für das Geschäftsjahr 2027 vorlegen. Eine Anhebung der Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeitende wird derzeit diskutiert.
PKF Sustainability und ESG Lead
Zusätzliche Kriterien und indirekte Berichtspflichten
Auch wenn ein Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, kann es über Marktanforderungen, Finanzierungen oder Lieferbeziehungen
zur ESG-Offenlegung verpflichtet oder zumindest stark motiviert sein.
- Tochterunternehmen von Konzernen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen
- Zulieferer, die ESG-Daten für Kunden bereitstellen müssen – etwa im Rahmen von Scope-3-Klimabilanzierungen oder Lieferkettenanalysen
- Fremdfinanzierte Unternehmen, z. B. mit Zugang zum Anleihemarkt, Private Equity oder Investmentfonds, die ESG-Kriterien bei der Kapitalvergabe anwenden
- Unternehmen, die von Sorgfaltspflichten betroffen sind – z. B. durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
oder die kommende EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitspflicht (CSDDD) - Kommunale Betriebe (z. B. Stadtwerke, Versorger), sofern sie als große Kapitalgesellschaften organisiert sind und die o. g. Größenkriterien erfüllen
ESG-Expertise bei PKF
Um die stetig wachsenden Anforderungen erfolgreich zu meistern, haben wir ein spezialisiertes Kompetenzteam mit rund zehn erfahrenen Experten aufgebaut – getragen vom starken internationalen PKF Netzwerk.
Unsere Berater sind gezielt qualifiziert, unter anderem als Sustainability Auditor IDW, und unterstützen Sie mit praxisnaher ESG-Expertise: von der ersten Analyse bis hin zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.
Ihr zentraler Ansprechpartner ist André Jänichen: Er ist unser ESG-Lead und zugleich Mitglied des PKF Global Sustainability Teams. Damit verbindet er tiefes Fachwissen mit internationaler Perspektive.
Unsere Leistungen
ESG-Beratung
- Erstberatung hinsichtlich der Notwendigkeit eines ESG-Reportings
- Unternehmens- und Stakeholderanalyse
- Wesentlichkeitsanalyse als Grundbaustein für das ESG-Reporting
- Unterstützung bei der Einführung eines ESG-Reporting:
Sind die notwendigen Daten systemseitig verfügbar?
Ist das eigene IT-System “ESG-ready”? - Definition von Nachhaltigkeitskriterien und KPIs
- Beratung i.S. EU-Taxonomie-VO
ESG-Prüfung
- Korrekte Anwendung der regulatorischen Vorgaben
(EU-Taxonomie, CSRD etc.) - Erfüllung der Berichtspflicht der künftigen
Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht - Qualitätssicherung durch unsere IDW Sustainability Auditor
sowie erfahrene Wirtschaftsprüfer
Round Table
Organisiert von den Redaktionen der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten, bot der Round Table der Wirtschaftskanzleien im Plenum am Landtag eine Plattform für fachlichen Austausch. Im Mittelpunkt standen zwei zentrale Themen:
- Lieferkettengesetz
– Auswirkungen und Handlungsoptionen für Unternehmen - ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung
– Neue Anforderungen für Kanzleien und Unternehmen
Sie haben Fragen?
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