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Ab 1.1.2020: Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben

Ab dem Jahreswechsel gelten im Vergaberecht neue Schwellenwerte. Die Schwellenwerte markieren die Grenze zwischen dem Anwendungsbereich des rein nationalen Vergaberechts und dem europäischen Kartellvergaberecht der §§ 97 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Sie werden leicht abgesenkt und sehen ab dem 1.1.2020 im Wesentlichen wie folgt aus:

  aktuell bisher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 214 T€ netto 221 T€ netto
Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich 428 T€ netto 443 T€ netto
Bauaufträge 5,35 Mio. € netto 5,548 Mio. € netto
Konzessionen 5,35 Mio. € netto 5,548 Mio. € netto

Die neuen Schwellenwerte sind am 31.10.2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und werden üblicherweise danach auch im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Ein Umsetzungsakt durch den deutschen Gesetzgeber muss nicht erfolgen, da die EU-Vorschriften über die Schwellenwerte durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen bzw. im GWB unmittelbar gelten.

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