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Aktualisierung der Bewertungsrichtlinie NRW

Im August 2021 wurden die Bewertungsrichtlinie für die Hochschulrechnungslegung NRW sowie die zugehörige Buchungs- und Kontierungsrichtlinie aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen aufgrund der Überarbeitung der HWFVO sowie der Anpassung der Schwellenwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) an die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, wurde insbesondere die Bilanzierung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL-Mittel) in die Richtlinien aufgenommen.

Die ZSL-Mittel werden den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften analog zu § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 HG bereitgestellt. Dies bedeutet, dass die bereitgestellten ZSL-Mittel in das Vermögen der jeweiligen Hochschule fallen und sofort vollständig als Erträge zu vereinnahmen sind.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen verstetigten ZSL-Mitteln und Mitteln der Programm- und Projektfinanzierung.

Verstetigte ZSL-Mittel werden im Rahmen der Grundfinanzierung bereitgestellt, sodass die Bilanzierung bzw. der Nachweis in der Ergebnisrechnung analog zu den Mitteln der Grundfinanzierung vorzunehmen ist.

Nicht verstetigte ZSL-Mittel werden im Rahmen der Programm- und Projektfinanzierung bereitgestellt und in der Ergebnisrechnung an entsprechender Stelle gesondert ausgewiesen. Zu beachten ist, dass nicht verwendete Mittel, entgegen der Bilanzierung der Hochschulpaktmittel, im Jahresabschluss nicht als Verbindlichkeit abgegrenzt werden, sondern ergebniswirksam bleiben.

Für die Berichterstattung gegenüber dem Ministerium sind die ZSL-Mittel (verstetigte sowie Programm-/Projektfinanzierung), getrennt von anderen Mitteln, zusammenzufassen.

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