Aktuelle Entwicklungen zu digitalen Versammlungen und Gremienvertretungen
Für Aktiengesellschaften und Genossenschaften hat der Gesetzgeber ab dem 27.7.2022 eine Dauerlösung geschaffen (Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften, BGBl. S. 1166).
Für Vereine und Stiftungen sind die Dinge noch im Fluss. Ein „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ (mit Geltung auch für Stiftungen) liegt dem Bundestag als BR-Beschlussfassung mit Stellungnahme der Bundesregierung vor (vgl. BTDrucks. 20/2532 vom 1.7.2022).
Hinweis: Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können Vereine und Stiftungen, die keine Regelungen in ihren Satzungen getroffen haben, virtuelle Versammlungen nur nach den bisherigen gesetzlichen Regeln durchführen, d.h. nur mit Zustimmung aller Gremienmitglieder.