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Aktuelle Informationen zur Finanzierung in der Krise

Im Zuge des sogenannten Schutzschilds der Bundesregierung wurden Kreditprogramme mit den öffentlichen Förderinstituten KfW und den landeseigenen Bürgschaftsbanken aufgesetzt. Es hat hierzu bereits eine erste Abstimmungsrunde mit den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Privatbanken (im Folgenden Banken) stattgefunden. Danach können nach Aussagen der KfW Zusagen und Auszahlungen der bekannten Förderinstrumente (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit und die im Zuge der Krise aufgesetzte Sondermaßnahme) wohl erst ab dem 14.04.2020 technisch zugesagt und ausgezahlt werden.

Kreditanträge sollen im Rahmen einer Übergangsregelung ab dem 23.03.2020 auf Basis bestehender Antragswege gestellt werden können. Gleichwohl ist mit einer Auszahlung vor Mitte bis Ende April nicht zu rechnen. Das Antragsverfahren soll nach den erhaltenen Auskünften beschleunigt werden.

Die genaue Ausgestaltung des Sonderprogramms 2020 (erhöhte Risikotoleranz) wird nach Freigabe durch die Europäische Kommission noch bekanntgegeben werden.

Die derzeitige Kritik an dem von der Bundesregierung aufgesetzten Programm richtet sich vor allem gegen die vorgesehene Haftungsbeteiligung der Banken in Höhe von z. B. 20 %. Diese könnte zu einem ernst zu nehmenden Hemmschuh bei der Kreditvergabe werden.

Auch muss die „Zwischenfinanzierung“ der KfW-Kredite bei eiligen Liquiditätsanfragen sichergestellt sein – nicht alle Kunden werden vier bis sechs Wochen oder ggf. noch länger warten können.

Für Kredite bis zu einem Volumen von 250.000 EUR gibt es die Möglichkeit, diese durch landeseigene Bürgschaftsbanken abzusichern. Hier gibt es beispielsweise in NRW ein Schnellverfahren, das Bürgschaftszusagen innerhalb von 72 Stunden ermöglicht.

Eine Umfrage bei Banken in unserer Region zum Thema Kreditvergabe bei Liquiditätsengpässen wegen der Corona-Krise hat zu dem Ergebnis geführt, dass alle Kunden, die bisher ein rentables Geschäftsmodell (d. h. mindestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019) betrieben haben und deren Vermögens- und Finanzlage geordnet ist bzw. war, damit rechnen können, dass Liquiditätsengpässe wegen der Corona-Krise möglichst unbürokratisch gelöst werden (entweder mit den o. g. Programmen oder aus eigenen Mitteln).

Die Regierung wird gerade zum Erhalt kleinerer Unternehmen nicht umhinkommen, Zuschüsse – in welcher Art auch immer – zu leisten.

Die Anforderungen an die Beantragung von „Corona“-Krediten lauten nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt: Benötigt werden aktuelle Zahlen über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschluss 2018 und, wenn vorhanden, 2019; alternativ betriebswirtschaftliche Auswertungen 2019; Corona-bedingte Situationsbeschreibung und Ausblick nach Krise; ggf. Liquiditäts- und Ertragsplanung 2020 und 2021).
 

Der Beitrag wurde in Kooperation mit den nachfolgenden Kollegen verfasst:

Martin Franke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Köln (martin.franke@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 221 1643 230)

Thorsten Kluge aus Braunschweig (thorsten.kluge@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 531 2403 302)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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