Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) in Deutschland

Die derzeit bei einer Abschlussprüfung anzuwendenden IDW Prüfungsstandards (IDW PS) stellen ein historisch gewachsenes Regelwerk dar, dessen einzelne Standards keinem einheitlichen Gliederungsschema folgen. So verfügen beispielsweise einige der IDW PS – in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA [DE]) – über eine klare Unterscheidung zwischen Anforderungen und Anwendungshinweisen, andere hingegen nicht.

Hintergrund für die Einführung der ISA [DE] bzw. der neuen GoA

Mit den ISA [DE] werden einheitlich und klar strukturierte Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) vom IAASB in die deutsche Sprache übersetzt. Die bislang angewandten Transformationsverfahren der IDW Prüfungsstandards (IDW PS) werden vom IDW aufgehoben. Die 26 ISA [DE] bilden zusammen mit den 16 IDW PS die vom IDW festgestellten „Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA)“. Diese IDW PS kommen immer dann zur Anwendung, wenn es dazu in den ISA [DE] keine Regelung gibt – wie z.B. zum Lagebericht, der ein nationales Rechnungslegungsinstrument ist. 

Vorteile aus der Einführung der ISA [DE]

Aus Sicht des IDW ergeben sich insb. folgende Vorteile aus der Einführung der ISA [DE]:

  • Wegfall des Nebeneinanders von nationalen und internationalen Standards und eines entsprechenden Abstimmungsbedarfs durch unmittelbare Verwendung global anerkannter Standards,
  • Erhöhung der Einheitlichkeit von Prüfungen,
  • Wegfall von Doppelarbeiten durch parallele Anwendung von ISA [DE] und IDW PS,
  • Verwendung einheitlicher Prüfungshandbücher und Qualitätssicherungsverfahren im internationalen Netzwerk,
  • Berücksichtigung des nationalen Rechts durch D-Kennziffern in den ISA [DE].

Zeitpunkt der Umstellung auf die ISA in der WP-Praxis

Für die Entscheidung über den Umstellungszeitpunkt spielen zunächst die praktischen Auswirkungen aus der Umstellung eine Rolle. Zu diesen Auswirkungen zählt die Notwendigkeit, folgende Unterlagen bzw. Prüfungshilfsmittel an die neuen GoA anzupassen:

  • praxisinterne Prüfungshandbücher,
  • standardisierte Arbeitspapiere,
  • ggf. eingesetzte Prüfungssoftware.

Anwendung: Die ISA [DE] werden – nach zweimaliger Verschiebung – zum ersten Mal für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden sein, die nach dem 15.12.2021 (PIE) bzw. nach dem 15.12.2022 (Non-PIE) beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Entscheidung für eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist in der Auftragsdokumentation bzw. an zentraler Stelle in der WP-Praxis festzuhalten.

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang