Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Erbschaftsteuer

Bundestagswahl 2021 – Steuerpläne im Fokus

In Deutschland werden rund 400 Millionen Euro pro Jahr vererbt, wie eine aktuelle Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. aus dem Frühjahr 2021 zeigt. Knapp die Hälfte davon werden von nur 10% der Nachfolgegeneration entgegengenommen, während sich die andere Hälfte auf 90% aller Erbinnen und Erben verteilt. Angesichts dieses Ungleichgewichtes werden die Rufe nach einer Änderung der Erbschaftsteuer regelmäßig vor Wahlen lauter. Die aktuellen Wahlprogramme aller großen Parteien nehmen dazu Bezug. Doch welche Ansätze stehen im Raum und wie realistisch ist eine Umsetzung?

Während Union, FDP und AfD klassischerweise keine höhere Besteuerung von Schenkungen oder Erbschaften vorsehen, haben die SPD, die Grünen und die Linke dies in den jeweiligen Parteiprogrammen verankert. Im Falle eines Regierungswechsels und einer Machtverschiebung, weg von der CDU, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich Änderungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben. Erfahrungsgemäß setzt sich bei Koalitionsverhandlungen jedoch kein Parteiprogramm vollständig durch. Bei den folgenden zwei Punkten besteht aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit für Änderungen:

1. Diskussion um die Abschaffung der 10 Jahresfrist

Bisher gilt für Schenkungen für den Steuerfreibetrag eine 10-jährige Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann innerhalb des Freibetrags erneut steuerfrei geschenkt werden. Diese Frist könnte nach einem Regierungswechsel verlängert oder gar abgeschafft werden. Je nach Beziehung können sich die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften deutlich unterscheiden. Möglicherweise könnten diese Grenzen vereinheitlicht werden und damit für einige Konstellationen weniger lukrativ als bisher sein.

 

2. Verschärfung Übertragung von Betriebsvermögen

Bei einem nicht unerheblichen Teil der in Deutschland verschenkten oder vererbten Werte handelt es sich um Unternehmen. Dabei unterliegt die Weitergabe von Betriebsvermögen aktuell gewisser Privilegien, welche die Weiterführung des Geschäftsbetriebs fördern sollen. Um dennoch fiskalische Einnahmen aus diesem Bereich zu generieren, könnten diese Regelungen erneut modifiziert werden.

Letztendlich lassen sich erst nach der Regierungsbildung und mit den ausgehandelten Koalitionsverträgen klare Annahmen darüber treffen, welche Regelungen bestehen bleiben und wo sich Veränderung abzeichnet. Da große Gesetzesvorhaben jedoch üblicherweise erst nach einigen Monaten einer neuen Regierung umgesetzt werden, besteht aktuell noch Handlungsspielraum. Auch unabhängig von Wahlen oder anderen großen Ereignissen, empfehlen wir die bisherigen bestehenden 10 Jahreszeiträume zu nutzen. Ebenso empfehlen wir vorweggenommene Erbfolge im Betrieb frühzeitig zu planen, um individuell die beste Lösung zu finden, welche Ihnen und Ihren Beschenkten bzw. Erben gerecht wird.

 

 

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang