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Ergebnisse der Nachtsitzung der Großen Koalition

In der gestrigen Nachtsitzung der Großen Koalition wurden zwei steuerliche Erleichterungen für Unternehmer beschlossen, die als Gesetzesentwurf zur Abstimmung in den Bundestag gelangen sollen:

  • Für Gastronomiebetriebe soll zeitlich begrenzt vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden.
  • Für kleine und mittelständische Unternehmen sollen bereits geleistete Vorauszahlungen für das Jahr 2019 im Hinblick auf die zu erwartenden Verluste für das Jahr 2020 herabgesetzt und erstattet werden.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Durch die zeitlich befristete Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie für Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% sollen die von den Auswirkungen des COVID19 hart getroffenen Gastronomen steuerlich entlastet werden.

Bisher gilt der ermäßigte Steuersatz in der Gastronomie in Bezug auf Speisen nur für das Außer-Haus-Geschäft. Eine Unterscheidung zwischen Speisen, die ein Gast mitnimmt, und Speisen, die ein Gast in der Gastronomie verzehrt, würde für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 entfallen.

Wir gehen davon aus, dass diese Regelung nicht auch auf in der Gastronomie verzehrte Getränke anzuwenden sein wird. Dies lässt sich abschließend aber erst beantworten, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt.

Sofortmaßnahme durch Verrechnung des zu erwartenden Verlustes 2020

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen als Sofortmaßnahme die aus den Auswirkungen des COVID19 zu erwartenden Verluste für das Jahr 2020 mit den für das Jahr 2019 bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnen können. Diese Verrechnung soll zur Erhaltung der Liquidität der Unternehmen dienen.

Wie die genaue Durchführung einer solchen Verrechnung aussehen soll, ist bisher nicht bekannt. Konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen dieses Antrags stehen ebenfalls noch aus. Der Gesetzesentwurf bleibt abzuwarten.

Sobald mehr Informationen zu den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen bekannt werden, informieren wir Sie hier auf unserem Blog.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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