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Fortführungsprämisse (Going Concern-Annahme) in der Corona-Krise – erhöhte Anforderungen an die gesetzlichen Vertreter

Fortführungsprämisse und Verantwortlichkeiten

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dem Jahres- bzw. Konzernabschluss die Fortführung der Unternehmenstätigkeit solange zugrunde zu legen, wie dem keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten entgegenstehen. In den letzten Jahren war die Fortführungsannahme angesichts der guten Wirtschaftslage bei Erstellung und Prüfung der Rechnungslegung deutscher Unternehmen kein gehäuft anzutreffendes Thema. Mit den massiven Einschränkungen im Privat- und Wirtschaftsleben zur Abwehr der Corona-Pandemie stellt sich die Frage der Aufrechterhaltung der Fortführungsannahme als zentrale Grundlage der Rechnungslegung jedoch häufiger.

Verantwortlich für die Erstellung und Dokumentation der Fortführungsprognose als Grundlage des Jahres- oder Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.

Fortführungshindernisse

Rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten, die der Fortführung der Unternehmenstätigkeit häufig und insbesondere auch in der Corona-Krise entgegenstehen, sind eine eingetretene Insolvenz oder eine drohende Insolvenz. Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu verhindern ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter, was in Zeiten der Corona-Krise zu erhöhten Anforderungen an die gesetzlichen Vertreter führt.

Dokumentation der Fortführungsprognose

Bis zur Corona-Krise ist es üblich gewesen, bei Vorliegen der folgenden drei Voraussetzungen den Fortbestand anzunehmen:

  • Erzielung nachhaltiger Gewinne in der Vergangenheit,
  • auf finanzielle Mittel kann leicht zurückgegriffen werden,
  • kein Drohen einer bilanziellen Überschuldung.

Diese vorwiegende Betrachtung der Vergangenheit bzw. des Istzustands war auch schon bisher um eine Zukunftsprojektion zu ergänzen. Es wurde üblicherweise bei der Anwendung der Regelvermutung (= von der Fortführung wird ausgegangen) die Frage gestellt, ob die Unternehmenstätigkeit noch in den nächsten zwölf Monaten erwartet werden kann.

Nicht selten wurde diese Zukunftsbetrachtung aber sehr pauschal vorgenommen, was in der Vielzahl der Fälle mit einem stetigen Geschäftsbetrieb sicherlich auch genügte. Unstrittig dürfte aber nunmehr sein, der zukunftsorientierten Betrachtung angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie jetzt deutlich mehr Gewicht beizumessen. Eine Zukunftsprojektion bezüglich der Fortführungsprognose ist in (nahezu) jedem Jahresabschluss, der auf die Bilanzstichtage ab dem 31.12.2019 aufzustellen ist, vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Beurteilung nach vergangenheitsorientierten Daten genügt in Zeiten der Corona-Krise nicht mehr.

Finanzplan

Vor dem Hintergrund der bedrohten Zahlungsfähigkeit als entscheidendes Kriterium nicht nur, aber besonders in der Corona-Krise stellt ein Finanzplan regelmäßig das zentrale Element der Fortführungsprognose dar. Im Idealfall ist der Finanzplan Bestandteil einer integrierten Gesamtplanung für das neue Geschäftsjahr. Es sollte eine kontinuierliche rollierende Finanzplanung im Sinne einer Liquiditätsplanung sein. Dabei sind die ersten Tage und Wochen tages- bzw. wochengenau detailliert zu planen. Zum Ende des Planungszeitraums (zwölf Monate) wird dann eine stärker aggregierte Planung etwa auf Monatsbasis vor dem Hintergrund der zunehmenden Unsicherheit ausreichend sein.

Die Liquiditätsplanung ist zu jeder Zeit eine wichtige Aufgabe der Unternehmensführung. In Krisenzeiten ist sie unabdingbar, da von einer unzureichenden Liquidität eine Bestandsgefährdung für das Unternehmen ausgehen kann. Ferner wird etwa für die Beantragung von öffentlichen Krediten zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie z. B. bei der KfW-Bank ein zumindest mittelfristiger Finanz- bzw. Liquiditätsplan benötigt.

Ergebnis

Die handelsbilanzielle Fortführungsannahme stellt in Folge der Corona-Krise eine nicht ganz niedrige Hürde im Rahmen der Abschlusserstellung dar. Der weltweite Lockdown der Wirtschaftstätigkeit wirft bei vielen Unternehmen die Frage nach der Fortführbarkeit auf. Die Tatsache der weltweiten Krisensituation erhöht daher die Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose für die gesetzlichen Vertreter.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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