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Konjunktur- und Zukunftspaket

Maßnahmen in der Corona-Krise

aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket verständigt. Dies umfasst 130 Milliarden Euro und gilt für 2020 und 2021. Ziel des Konjunkturpakets ist es, den Konsum zu beleben, die Corona-Folgen zu bekämpfen, den Wohlstand zu sichern und die Zukunft zu stärken.

Einige wichtige Punkte, mit unter anderem weitreichenden steuerlichen Auswirkungen sind:

  • Der Mehrwertsteuersatz wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. 
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022. 
  • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. 
  • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. 
  • Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die gesamten 57 Eckpunkte des Konjunkturpakets der Regierungskoalition vom 3. Juni 2020 und ihre ausführliche Darstellung können Sie hier downloaden.

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