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Nachhaltigkeitsstandards: Entwicklungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und des International Sustainability Standards Board (ISSB)

In einem unserer letzten Blogbeiträge haben wir über die bereits veröffentlichten Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards der EFRAG berichtet. Parallel dazu erarbeitet das International Sustainability Standards Board (ISSB) unter dem Dach der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation) Sustainability Disclosure Standards.

Das ISSB wurde im November 2021 durch die IFRS Foundation ins Leben gerufen, um globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Ziel ist eine enge Verknüpfung zwischen den IFRS Accounting Standards und den IFRS Sustainability Disclosure Standards, da zunehmend die Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstellung gefordert wird. Zudem weist die IFRS Foundation als Standardsetzer jahrelange Erfahrung in Konsultationsprozessen mit Regulierungsbehörden auf. Am 31. März 2022 hat das ISSB zwei Entwürfe zu seinen Sustainability Disclosure Standards veröffentlicht: Allgemeine Offenlegungsanforderungen und Klima. Bis Ende Juli 2022 läuft ein öffentlicher Konsultationsprozess. Mit den Rückmeldungen sollen dann die beiden Standards des ISSB bis zum Jahresende 2022 finalisiert werden. Der Standardentwurf über die allgemeinen Offenlegungsforderungen deckt die Grundsätze und zentralen Themenbereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Der Standardentwurf über das Klima fordert Angaben zur Auswirkung von klimabezogenen Chancen und Risiken auf die Governance, das Risikomanagement, Ziele, Strategien und die finanzielle Position des Unternehmens.

Die EFRAG wurde bereits im Jahr 2001 als beratendes Gremium der EU-Kommission gegründet. Ihre ursprüngliche Aufgabe bestand darin, die EU-Kommission in dem Prozess der Übernahme der IFRS zu unterstützen und in Fragen der internationalen Rechnungslegung zu beraten. Im Mai 2021 wurde die EFRAG mit der Aufgabe beauftragt, richtlinien- und taxonomiekonforme Berichtsstandards auszuarbeiten. Bis zum heutigen Stand sind alle Entwürfe der Berichtsstandards zu den Themen Allgemeines, Umwelt, Soziales und Governance zugänglich. Es fehlen noch vier Entwürfe zu den grundlegenden Leitlinien.

Die Standards der EFRAG und des ISSB beruhen auf unterschiedlichen Zielsetzungen: Während die EFRAG auf Basis der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Taxonomie-Verordnung die doppelte Wesentlichkeitsperspektive, d. h., dass Unternehmen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf den Unternehmenswert bzw. auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales und Governance berichten müssen, als Grundlage ansieht, steht für das ISSB die Investorenperspektive zur Beurteilung des Unternehmenswertes im Vordergrund.

Aus Sicht der Unternehmen ist zu hoffen, dass beide Standardsetzer zu einvernehmlichen Lösungen finden, um zukünftig Doppelarbeit zu vermeiden. Dies kann entweder durch Konvergenz oder gegenseitige Anerkennung erfolgen. Es ist aber noch ein langer Weg bis dahin.

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