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Neues aus der Umsatzbesteuerung von Firmenwagenüberlassungen

Am 20. Januar 2021 entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-288/19) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Finanzgerichtes Saarland vom 18. März 2019 (Az. 1 K 1208/16) über die Frage, ob ein geldwerter Vorteil im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch ein Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein könnte und verneinte schlussendlich die Vorlagefrage.

Die Entscheidung verspricht einiges an Sprengkraft für die bisher in Deutschland praktizierte umsatzsteuerliche Bewertung einer Überlassung von Fahrzeugen.

Potentielle Auswirkungen sind insbesondere im Rahmen von Firmenwagenüberlassungen an Unternehmer bzw. Arbeitnehmer zu erwarten.

Ausgehend von der bis dato in Deutschland herrschenden Rechtsauffassung ist für die Vergangenheit bzw. sämtliche offenen Fälle grundsätzlich Vertrauensschutz gegeben.

Es bleibt einstweilen abzuwarten, wie das Finanzgericht des Saarlandes die nun vom EuGH vorliegenden „Leitplanken“ in deutsches Recht umsetzt.

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