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NRW-Rettungsschirm – Kredite und bald auch Zuschüsse

Mittelstand, Kleinunternehmen, Selbständige, Gründer und Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen (NRW) können ab sofort auf ein Milliarden-Hilfsprogramm des Landes zugreifen, um die durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen. In einer Sondersitzung des Landtags NRW am 24.03.2020 soll ein von der Landesregierung eingebrachter Nachtragshaushalt in Höhe von 25 Mrd. Euro beraten und beschlossen werden.

  • Mithilfe der NRW.Bank sollen die Bürgschaften des Landes massiv aufgestockt werden - von 900 Mio. Euro auf 5 Mrd. Euro.
    • Bereits zuvor hatte die NRW.Bank die Bedingungen ihres Universalkredits, den sie zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen anbietet, attraktiver gestaltet und bis zu 80 % (statt bisher 50 %) des Risikos übernommen.
  • Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW soll von 100 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht und die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt werden.
    • Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) besichert werden.
  • Die Verbürgungsquote soll von 80 % auf 90 % erhöht werden, sobald die EU-Kommission dies zulässt.

Die Beantragung von Mitteln erfolgt über die Hausbank.

Es werden schnelle Entscheidungen garantiert:

  • Landesbürgschaften:
    Bearbeitung innerhalb von 1 Woche
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank: 
    Expressbürgschaften bis 250.000 Euro innerhalb von 3 Tagen,  
    bis 500.000 Euro tägliche Ausschussberatungen, 
    ab 500.000 Euro wöchentliche Ausschussberatungen

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen.

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst 5 Mio. Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Der Bund hat angekündigt, in dieser Woche ein Zuschussprogramm speziell für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige in beachtlicher Höhe einzurichten. Mit Blick auf die Besonderheiten in NRW hat die Landesregierung angekündigt, das Bundesprogramm genau zu prüfen und dort, wo dies nötig ist, passgenau zu ergänzen. Des Weiteren arbeiten das Bundeswirtschaftsministerium und die staatliche KfW-Bankengruppe gemeinsam mit dem Start-up-Verband an einem Entwurf für einen „Schutzschirm“ für Start-ups.

Der Beitrag wurde in Kooperation mit dem nachfolgenden Kollegen verfasst:

Martin Franke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Köln (martin.franke@pkf-fasselt.de / +49 221 1643 230)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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