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Pilotprojekt zur vertieften Einbeziehung von Compliance Systemen in die Betriebsprüfung

Das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat in seiner Pressemitteilung vom 24.02.2022 angekündigt, ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung zu starten.

Bereits 2016 hatte das Bundesministerium für Finanzen in seinem „Anwendungserlass zu § 153 AO“ das Vorliegen eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems als Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit erwähnt.   

Mit dem neuen Pilotprojekt der bayerischen Finanzverwaltung rücken nun erneut interne Steuerkontrollsysteme bzw. (Tax-) Compliance Systeme in den Fokus von Betriebsprüfungen. Dabei sollen die bereits vorhandenen Prüfungsmethoden weiterentwickelt und effizienter sowie schneller gestaltet werden.

Unternehmen, die gegenüber der bayerischen Finanzverwaltung Transparenz zeigen, sollen dabei von einer schnelleren Prüfungsabwicklung und früherer Rechtssicherheit profitieren, wodurch der Nutzen eines implementierten Tax Compliance Management Systems (hier: Steuerkontrollsystem) für den Unternehmer weiter an Bedeutung gewinnen würde.

Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen der Unternehmen können Schwerpunkte der Steuerprüfungen künftig noch gezielter gesetzt werden. Effiziente Prozessabläufe und wirksame (Tax-) Compliance Systeme können somit langfristig für Unternehmen zu Kosteneinsparungen führen.

Weitere Informationen hierzu auf unserer Website unter Tax Compliance Management System

 

Quelle: FÜRACKER: VERTIEFTE EINBEZIEHUNG DER UNTERNEHMENS-COMPLIANCE IN DIE STEUERPRÜFUNG (bayern.de)

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