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Preisgelder: Wann der Fiskus beteiligt werden muss

Wer ein Preisgeld erhält, sollte zeitnah die Frage nach der Steuerpflicht klären lassen. Ob ein Preisgeld der Einkommensteuer unterliegt, richtet sich nach der Art des Preisgelds: Es bleibt steuerfrei, wenn der zugrundeliegende Preis ein Lebenswerk oder Gesamtschaffen würdigt, die Persönlichkeit des Preisträgers ehrt, eine persönliche Grundhaltung auszeichnet oder eine Vorbildfunktion herausstellt. Hierunter fallen beispielsweise Nobelpreise, weil sie für die herausragende Persönlichkeit des Preisträgers und seine bahnbrechenden Gesamtleistungen vergeben werden.

Steuerpflichtig sind demgegenüber Preisgelder, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit der ausgezeichneten Person stehen. Dies ist der Fall, wenn die Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und sowohl Ziel als auch Folge der ausgeübten Tätigkeit ist (z.B. bei Ideenwettbewerben von Architekten).

Auch Angestellte einer Universität, die beispielsweise mit Wissenschaftspreisen ausgezeichnet werden, müssen die Preisgelder als Arbeitslohn angeben, da hier ein deutlicher Zusammenhang mit der beruflichen Forschungstätigkeit an der Universität gegeben ist. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht zudem, wenn der Preis die berufliche Tätigkeit fördert oder nachweisbar Mehreinnahmen generiert.

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