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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: Handlungshilfen für die Praxis

Mit Datum vom 16.04.2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ erlassen.

Dieser soll dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz geben. Die Infektionsgefährdung im Betrieb ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers zur betrieblichen Pandemieprävention. Von jedem Unternehmen muss in diesem Rahmen ein Hygienekonzept umgesetzt werden. Diese Anforderung wird durch Einhaltung der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen beschrieben sind, erfüllt. Ein darüber hinausgehendes Hygienekonzept ist für die Betriebe nicht erforderlich.

Für die Betriebe sind die branchenspezifischen Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards, die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) erarbeitet haben, besonders hilfreich. Es werden hier insbesondere Musterdokumente, Handlungshilfen für Arbeitgeber sowie Aushänge für die Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung gestellt.

Eine Übersichtsliste der Informationsangebote und Konkretisierungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ist unter folgendem Link zu finden: https://www.dguv.de/medien/_hilfe/2020_04_30_sars_cov_2_arbeitsschutzstandard___branchenspezifische_konkretisierungen.pdf

Die Konkretisierungen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als gesetzliche Unfallversicherung mit fachlicher Zuständigkeit für die Unternehmen im Büro- und Verwaltungsbereich zur Umsetzung der besonderen Arbeitsschutzstandards während der Corona-Pandemie umfassen insbesondere:

  • eine Mustergefährdungsbeurteilung,
  • eine Handlungshilfe für einen Hygieneplan,
  • eine Unterweisungshilfe sowie
  • eine Handlungshilfe zum Umgang mit Mund-Nase-Bedeckungen.

Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung_node.html

Die Handlungshilfe für klassische Bildschirmarbeitsplätze im Büro erläutert Maßnahmen, die das Infektionsrisiko reduzieren sollen. Diese finden Sie hier: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/B%C3%BCrobetriebe_CallCenter.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Vor allem für Kleinbetriebe steht der „Praxis-Check: Gesund und sicher durch die Pandemie“ zur Verfügung. Den Praxischeck finden Sie hier: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/2_Arbeitsschutz_in_Kleinbetrieben/Corona-Praxis-Check.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Zusammenfassung: Die Vorgaben des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sind auf betrieblicher Ebene mittels eines Hygienekonzepts - entsprechend der jeweiligen Branche und den Gegebenheiten vor Ort - umzusetzen. Neben den gesetzlichen Berufsgenossenschaften, die branchenspezifische Hilfestellungen zur Umsetzung der Arbeitsschutzstandards bieten, sollten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingebunden werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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