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Strom- und Energiesteuer - Optimierungspotenziale ausnutzen und Risiken vermeiden

​Das Energie- und Stromsteuerrecht findet in der Praxis viel zu wenig Beachtung, obwohl dem Bundeshaushalt über diese Steuern jährlich ca. 47 Mrd. € (Daten des Jahres 2013) zufließen.

Besonders wichtig ist es, sich zu verdeutlichen, dass nicht nur die Energie- und Versorgungsbranche hiermit in Berührung kommt, sondern eine sehr breite Masse von Unternehmen aller Art und Größenordnung, wie auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Privatpersonen unmittelbar betroffen sind.

Häufig verbreitet sind Blockheizkraftwerke zur Erzeugung von Strom und Wärme, wobei die erzeugte Energie eigengenutzt oder an Dritte weiter veräußert wird. Bereits hierdurch können strom- bzw. energiesteuerpflichtige Leistungen begründet werden und steuerliche Pflichten zu erfüllen sein.

Dies können zum einen Zahlungsverpflichtungen oder auch die Ausnutzung von steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten sein. Der Bereich der Entlastungen ist vor allem für energieintensive Unternehmen im Rahmen von Produktionsprozessen von großer Bedeutung, sodass hier im Rahmen einer Optimalen Ausnutzung auch der Beschaffung und damit auch den Einkaufsabteilungen eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommt. 

Selbst der Handel mit Produkten, welche als „Heizstoff“ abgegeben werden, kann bereits eine Energiesteuerpflicht auslösen.

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