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Umsatzsteuerkarussel: Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung einer Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug

Durch organisierten Umsatzsteuerbetrug auf dem europäischen Markt entsteht jährlich europaweit ein Schaden von ca. 50 Milliarden Euro. Der Umsatzsteuerbetrug findet hierbei in Form von grenzüberschreitenden Karussellgeschäften statt.

Wird ein solcher Betrug aufgedeckt, drohen den beteiligten Unternehmern erhebliche Sanktionen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Abhängig vom Einzelfall können zudem weitere Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) oder eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) vorliegen. Zusätzlich wurde mit dem § 26c UStG ein Strafbestand für die gezielte Schädigung des Umsatzsteueraufkommens geschaffen. Dieser wird mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Die Sanktionen betreffen dabei grundsätzlich jeden – auch unwissentlich – beteiligten Unternehmer.

Um zu verhindern, dass der Unternehmer unwissentlich oder durch kriminell handelnde Mitarbeiter in einen solchen Betrug verwickelt wird, sollten innerhalb des Unternehmens Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. Diese können allgemeine Maßnahmen, wie die regelmäßige Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter, umfassen. Aber auch in allen potenziell beteiligten Abteilungen wie dem Einkauf, der Buchhaltung sowie dem Vertrieb sollten individuell angepasste interne Kontrollsysteme eingerichtet werden.

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