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Update zu den aktuellen Corona-Hilfe-Anträgen

Obwohl die meisten Unternehmen nicht mehr pandemiebedingt geschlossen sind, stehen weiterhin Überbrückungshilfen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Verluste durch die Corona-Maßnahmen aufzufangen. Seit kurzem können weitere Überbrückungshilfen und Neustarthilfen beantragt werden. Die Frist für beide Hilfsprogramme endet am 31. Oktober 2021.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit folgende Corona-Hilfen zu beantragen:

 

Für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021

  1. Überbrückungshilfe III oder
  2. Neustarthilfe 

 

Für den Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021

  1. Überbrückungshilfe III Plus oder
  2. Neustarthilfe Plus

 

Antragsberechtigt zur Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus sind grundsätzlich Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Antragsberechtigt zur Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sind grundsätzlich selbständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Branchen.

Für sämtliche Anträge endet die Beantragungsfrist am 31.10.2021. Wir empfehlen eine Antragsstellung erst nach Finalisierung der Buchhaltung des letzten Fördermonats. Grund hierfür ist, dass so die Erlöse und Aufwendungen nicht geschätzt werden müssen und höhere Rückzahlungen verhindert werden können.

Sollten Sie nach Ihren Einschätzungen antragsberechtigt sein, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Falls wir bereits in der Vergangenheit Hilfsanträge für Sie eingereicht haben, sind Sie in unserer Bearbeitungsliste vermerkt und wir werden einen Antrag zu gegebener Zeit automatisch vorbereiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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