Update zu den aktuellen Corona-Hilfe-Anträgen
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit folgende Corona-Hilfen zu beantragen:
Für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021
- Überbrückungshilfe III oder
- Neustarthilfe
Für den Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021
- Überbrückungshilfe III Plus oder
- Neustarthilfe Plus
Antragsberechtigt zur Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus sind grundsätzlich Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Antragsberechtigt zur Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sind grundsätzlich selbständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Branchen.
Für sämtliche Anträge endet die Beantragungsfrist am 31.10.2021. Wir empfehlen eine Antragsstellung erst nach Finalisierung der Buchhaltung des letzten Fördermonats. Grund hierfür ist, dass so die Erlöse und Aufwendungen nicht geschätzt werden müssen und höhere Rückzahlungen verhindert werden können.
Sollten Sie nach Ihren Einschätzungen antragsberechtigt sein, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Falls wir bereits in der Vergangenheit Hilfsanträge für Sie eingereicht haben, sind Sie in unserer Bearbeitungsliste vermerkt und wir werden einen Antrag zu gegebener Zeit automatisch vorbereiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.