Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen
Mindestlohn: Der Mindestlohn soll in 2026 auf 15 Euro erhöht werden. Die unabhängigen Mindestlohnkommission soll beibehalten werden. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren.
Teilzeitarbeit: Neue steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten sollen geschaffen werden, z.B. sollen Prämienzahlungen zur Ausweitung der Arbeitszeit steuerlich begünstigt werden.
Höchstarbeitszeit: Anstatt der täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eingeführt werden. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.
Einkommensteuer: Ausarbeitung einer Einkommenssteuerreform und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
Garantien für Fremdkapital: Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen sollen im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (z.B. KfW) und privatem Kapital Investitionsfonds aufgelegt werden.
Renten- und Sozialpolitik
Rente und betriebliche Altersvorsorge: Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig möglich bleiben. Alternativ hierzu sollen zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt.
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente verbessert werden.
Selbständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbständige im Alter gewährleisten, sollen weiterhin möglich bleiben.
Fachkräftesicherung: Die Sicherung der Fachkräftebasis soll durch qualifizierte Einwanderung ermöglicht werden. Dies soll durch eine konsequente Digitalisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikation erfolgen. Dies soll durch eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung als zentrale Entscheidungsstelle ermöglicht werden.
Familienhelfer: Einführung eines Familienbudgets für die Hilfe in der Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege usw.
Energiekosten und Wirtschaftsförderung
Stromkosten: Im ersten Schritt sollen die Stromsteuer um mindestens fünf Cent pro kWh (auf das europäische Mindestmaß) reduziert und die Übertragungsnetzentgelte halbiert werden. Ziel soll eine dauerhafte Deckelung der Netzentgelte werden.
Die Strompreiskompensation soll auf weitere energieintensive Branchen ausgeweitet werden und die Kompensation soll verlängert werden. Der notwendige Netzausbau soll zügig, zielgerichtet und kosteneffizient vorangetrieben werden. Ziel sollen dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten sein.
Landwirtschaft: die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder eingeführt werden.
Bürokratie: Diese soll für die Unternehmen in den nächsten vier Jahren um 25 Prozent reduzieren werden (z.B. Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten). Weiterhin sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten reduziert werden.
Für Privatpersonen sollen die Behördengänge flächendeckend ermöglicht und Datenregister vernetzen werden. Die Verwaltung soll effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher werden. Datenregister sollen vernetzt und Verwaltungsprozesse automatisiert werden. Ein einheitliches Bürgerkonto soll den Zugang zu digitalen Diensten erleichtern.
Forschung und Entwicklung: Die Mittel für Forschung und Entwicklung sollen mit einem Programm für Forschung, Innovationen, Technologien, Transfer und Entrepreneurship im Sinne einer Hightech-Agenda für Deutschland erhöht werden; dies soll einhergehen mit der Erhöhung der Nutzung von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung.
Wohnungsbau: Ausweitung des Angebots von Wohnraum durch Beschleunigung der Verfahren und eine Vereinfachung der Standards. Die Mietpreisbremse soll zunächst für zwei Jahre verIängert werden. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes soll der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut werden.
Finanzierung und Haushaltsmaßnahmen
Schuldenbremse: Verteidigungsausgaben, die 1% des BIP übersteigen, sollen nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden.
Verschuldungsmöglichkeiten der Länder: Erhöhung der Verschuldungsmöglichkeit der Länder auf 0,35% des BIP.
Sondervermögen: Einrichtung eines Sondervermögens "Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen" in Höhe von 500 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren, davon 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen.
Expertenkommission: Einsetzung einer Expertenkommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zur Modernisierung der Schuldenbremse bis Ende 2025.
Fazit
Die geplanten Maßnahmen der CDU/CSU und SPD beinhalten wichtige Änderungen, die sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Wir halten Sie weiterhin über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden und beraten Sie gerne zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Ihre Steuerplanung und Unternehmensführung.