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21.01.2026

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter eine neue Regelung geschaffen, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Die sogenannte Aktivrente soll einen finanziellen Anreiz für Menschen schaffen, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeiten.

von
Dominik Huth

Partner, Steuerberater

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter eine neue Regelung geschaffen, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Die sogenannte Aktivrente soll einen finanziellen Anreiz für Menschen schaffen, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeiten. 

Kerninhalte des Aktivrentengesetzes

  • Steuerfreibetrag für Hinzuverdienst
    Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können aus sozialversicherungspflichtiger nichtselbständiger Arbeit bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Übersteigende Beträge werden regulär versteuert. Die Steuerfreiheit gilt zusätzlich zum regulären Grundfreibetrag.
  • Begünstigter Personenkreis
    Die Aktivrente richtet sich ausschließlich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze überschritten haben. Begünstigte sind nicht Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Unabhängigkeit vom Rentenbezug
    Die Nutzung der Aktivrente ist unabhängig davon, ob die Steuerpflichtige Person eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
  • Weitere Auswirkungen
    Trotz Steuerfreiheit müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Hinzuverdienst entrichtet werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

Ziele der Aktivrente

Mit der Aktivrente will der Gesetzgeber:

  • die Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter erhöhen,
  • den Fachkräftemangel abschwächen,
  • und Erfahrungswissen länger im Arbeitsmarkt halten. 

Die Maßnahme soll die freiwillige Weiterarbeit im Rentenalter attraktiver machen und gleichzeitig die Wirtschaft stärken, indem qualifizierte Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben verbleiben. 

Praxisrelevanz für Unternehmen und Beschäftigte

Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche bedeutet die Aktivrente, dass in der Lohnabrechnung ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag zu berücksichtigen ist, sobald Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Für Beschäftigte im betroffenen Alterssegment bietet die Aktivrente einen finanziellen Vorteil, der die Attraktivität eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben erhöhen kann.

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