Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Fristaufschub für viele Unternehmen
Die Berichtspflicht nach CSRD wird – im Einklang mit der EU-„Stop-the-Clock“-Richtlinie – um zwei Jahre verschoben:- Große Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung: erst ab 2027
- Kapitalmarktorientierte KMU: erst ab 2028
- Erleichterungen bei der Berichtstiefe
Der Entwurf sieht vereinfachte Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen vor – etwa durch reduzierte Datenpunkte, mehr Proportionalität und Klarstellungen zur doppelten Wesentlichkeit.
- Klarheit zur Digitalisierung
Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig elektronisch, maschinenlesbar (XHTML) und ESEF-getaggt eingereicht werden – hierfür legt der Referentenentwurf konkrete Übergangsfristen und technische Anforderungen fest.
- Integrierte Nachhaltigkeit
Der Referentenentwurf unterstreicht, dass Nachhaltigkeit künftig integraler Bestandteil des Lageberichts sein muss – nicht mehr nur freiwilliger Anhang.
Politischer Hintergrund: Entlastung ohne Kurswechsel
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Begründung zum Entwurf ausdrücklich die Ziele des European Green Deal. Gleichzeitig betont sie, dass diese Zielerreichung nicht mit unverhältnismäßigen Bürokratielasten für europäische Unternehmen einhergehen darf. Daher begrüßt sie ausdrücklich die umfangreichen Maßnahmen, die die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 im Rahmen ihres Omnibus-Entlastungspakets vorgelegt hat.
Bei der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung sind laut Bundesregierung signifikante Erleichterungen und Vereinfachungen erforderlich, um den Bürokratieaufwand wieder in ein angemessenes Verhältnis zur politischen Zielsetzung zu bringen.
Was heißt das für Unternehmen?
Die verlängerten Fristen nehmen zwar kurzfristigen Druck heraus – sie entbinden jedoch nicht von der Vorbereitungspflicht.
Wer jetzt beginnt, profitiert:
- von interner Klarheit
- von schlankeren Prozessen
- von strategischen Vorteilen bei Investoren und Partnern
Meine Empfehlung
Nutzen Sie den Spielraum bis 2027/2028 nicht zum Abwarten, sondern zum Gestalten! Ich unterstütze Sie dabei, den Referentenentwurf in konkrete Maßnahmen zu übersetzen:
- Analyse, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist
- Aufbau effizienter Reporting-Prozesse gemäß ESRS
- Prüfungsvorbereitung („limited assurance“)
- Integration von Nachhaltigkeit in Ihre BWA, Planung und Finanzierung
Sprechen Sie mich an – damit Nachhaltigkeit für Sie nicht zur Pflicht, sondern zum Wettbewerbsvorteil wird.
Download: Referentenentwurf vom 10. Juli 2025 (BMJ)