1. Erweiterung des Anwendungsbereichs
Durch die Erweiterung der Teilbereichsdefinition, geht der Anwendungsbereich des Prüfungsstandards nunmehr über die Prüfung von Konzernabschlüssen gem. § 290 HGB hinaus. Der ISA [DE] 600 (Revised) ist daher auch auf Prüfungen von kombinierten Abschlüssen anzuwenden, in welchen Finanzinformationen aus verschieden Einheiten oder Geschäftsbereichen (z.B. Niederlassungen, Sparten, etc.) aggregiert werden.
2. Fokussierung auf den risikoorientierten Prüfungsansatz
Im Fokus des ISA [DE] 600 (Revised) steht der risikoorientierte Prüfungsansatz auf Konzernebene. Der Konzernabschlussprüfer ist im Rahmen seiner Risikobeurteilung und unter Beachtung des ISA [DE] 315 (Revised 2019) verantwortlich, ein ausreichendes Verständnis vom Konzern, dessen Umfeld sowie der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze nebst internem Kontrollsystem des Konzerns zu gewinnen.
Er verantwortet damit die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss sowie des Konsolidierungsprozesses. Hierbei muss der Konzernabschlussprüfer zunächst Risikobeurteilungen auf der Ebene einzelner Konzernabschluss-posten und nachgelagert auf der Ebene einzelner Teilbereiche vornehmen.
3. Gesamtverantwortung des Konzernabschlussprüfers und konzernweites Prüfungsteam
Aufbauend auf der Fokussierung des risikoorientierten Prüfungsansatzes hebt der Standard die Gesamtverantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Konzernabschlussprüfung und folglich auch für das gesamte Prüfungsteam inklusive der Teilbereichsprüfer besonders hervor.
Der Konzernabschlussprüfer hat eine Konzernprüfungsstrategie sowie ein Konzernprüfungsprogramm zu entwickeln, welches sich auch auf die Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche erstreckt. Das Prüfungsteam des Konzernabschlussprüfers wird folglich um sämtliche Teilbereichsprüfer erweitert, die von diesem beaufsichtigt und angeleitet werden.
Der Konzernabschlussprüfer muss die von den Teilbereichsprüfern gewonnenen Prüfungsnach-weise in sein Prüfungsurteil einbeziehen und sicherstellen, dass sowohl das Konzernabschlussprüfungsteam als auch die Teilbereichsprüfer über die nötigen Kompetenzen, Fähigkeiten und ausreichende Ressourcen verfügen.
4. Erhöhte Anforderungen an Kommunikation und Dokumentation
Mit der Erweiterung des Verantwortungsbereichs des Konzernabschlussprüfers ergeben sich als Folge erhöhte Anforderungen an die Kommunikation und Dokumentation im Rahmen der Konzernabschlussprüfung.
Der Prüfungsstandard definiert dabei einzuhaltende Mindestumfänge, die sich insbesondere auf die wechselseitige Kommunikation zwischen Konzernabschlussprüfer und Teilbereichsprüfern über den gesamten Prüfungszeitraum sowie deren Dokumentation beziehen.
5. Anwendungszeitpunkt
Der Standard ist für Prüfungen von Konzernabschlüssen verpflichtend anzuwenden für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, ist zulässig
Fazit
Der ISA [DE] 600 (Revised) stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer risikoorientierten und qualitätsgesicherten Konzernabschlussprüfung dar. Für die Prüfungspraxis bedeutet dies insbesondere eine Neuausrichtung im Rahmen der Risikobeurteilung sowie eine verstärkte Kommunikation und Koordination zwischen Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern.
Sie haben Fragen zu den neuen Anforderungen oder möchten wissen, welche Auswirkungen sich konkret für Ihre Konzernabschlussprüfung ergeben? Kontaktieren Sie uns gerne.
ISA [DE] 600 (Revised): Wesentliche Änderungen für Ihre Konzernabschlussprüfung
28.08.2025
Lesezeit: 4 Minuten
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