Blogbeitrag
10.04.2025

Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag unter dem Titel "Verantwortung für Deutschland" vorgestellt. Dieser Vertrag legt die politischen Schwerpunkte für die kommende Legislaturperiode fest. Im Bereich der Steuerpolitik sind weitreichende Vorhaben geplant.

Unternehmensbesteuerung und Investitionsanreize

  • Geplant ist ein sogenannter Investitions-Booster – eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027.
  • Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz in fünf Schritten jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden.
  • Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbesteuerung gemäß § 34a EStG sollen verbessert werden.
  • Ab 2027 wird geprüft, ob gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, unter die Körperschaftsteuer fallen können.

Gewerbesteuer

  • Geplant sind Maßnahmen gegen die Verlagerung von Firmensitzen in sogenannte Gewerbesteueroasen.
  • Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer soll von derzeit 200 % auf 280 % steigen.

Finanztransaktionssteuer

  • Der Plan zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene wird weiterhin unterstützt.

Einkommensteuer

  • Für mittlere und kleinere Einkommen ist eine Einkommensteuersenkung zur Legislaturhalbzeit geplant.
  • Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll künftig auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden, um die Unterschiede in der Entlastung zu verringern.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll verbessert werden.
  • Am Solidaritätszuschlag sind keine Änderungen vorgesehen.

Maßnahmen für Arbeitnehmer

  • Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich geregelte oder daran orientierte reguläre Vollzeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.
  • Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann mit einer monatlichen Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro rechnen.
  • Prämien zur dauerhaften Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden.
  • Die Pendlerpauschale soll zum 01.01.2026 dauerhaft von 30 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden – ab dem ersten Kilometer.

Altersvorsorge für Kinder - Frühstart-Rente

  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt.
  • Der Staat zahlt für jedes Kind, das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, monatlich 10 Euro in ein privates, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot.
  • Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kapital durch private Beiträge bis zu einem festgelegten jährlichen Höchstbetrag weiter aufgestockt werden.
  • Die Erträge innerhalb des Depots bleiben bis zum Eintritt in das Rentenalter steuerfrei.
  • Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.

Förderung der Elektromobilität

  • Die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Autos wird auf 100.000 Euro angehoben.
  • Zudem wird eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt.
  • Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge soll bis 2035 gelten.
  • Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten gezielte Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität über Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

  • Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt.

Stromsteuer

  • Die Stromsteuer soll zunächst um mindestens 5 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden – mit dem Ziel, das europäische Mindestniveau zu erreichen.

Globale Mindestbesteuerung

  • Die globale Mindeststeuer für große Konzerne soll weiterhin beibehalten werden.
  • Auf internationaler Ebene wird eine dauerhafte Vereinfachung des Modells unterstützt.
  • Auf europäischer Ebene soll darauf geachtet werden, dass deutsche Firmen dadurch keine Wettbewerbsnachteile erleiden.

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung

  • Es sind Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung geplant, u.a. eine Bewertung der Registrierkassenpflicht, der Einsatz für eine strikte EU-„Schwarze Liste“ unkooperativer Staaten und eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung.
  • Zudem wird geprüft, wie sogenannte Cum-Cum-Geschäfte besser verhindert werden können.
  • Die empirische Steuerforschung soll gemeinsam mit den Ländern in leistungsstärkere Strukturen überführt werden.
  • Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird gestärkt, um illegale Beschäftigung effektiver zu bekämpfen.

Abbau von Steuerbürokratie

  • Angestrebt werden Vereinfachungen durch Typisierungen, Pauschalierungen und beispielsweise eine Arbeitstagepauschale.
  • Die Besteuerung von Rentnern soll einfacher gestaltet werden.
  • Alle steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren sollen auf Möglichkeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung überprüft werden.
  • Die Finanzverwaltung soll stärker digitalisiert werden, inklusive des verstärkten Einsatzes künstlicher Intelligenz.
  • Darüber hinaus soll die Bürokratie insgesamt abgebaut und die Digitalisierung beschleunigt werden. Geplant ist dafür die Schaffung eines neuen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung.


Ihre Ansprechpartner:

Ralph Setzer            Martin Wulf     

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