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01.08.2025

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Investitions-Booster ein klares Signal für klimafreundliche Mobilität in Unternehmen. Mit gezielten steuerlichen Vorteilen wird die Anschaffung von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen deutlich attraktiver gemacht.

von
Juliane Miller

Director, CINA Certificate in International Accounting

Wir fassen die wichtigsten neuen steuerlichen Regelungen für Sie zusammen, gültig ab 1. Juli 2025:

1. Beschleunigte Abschreibung: 75 % im Jahr der Anschaffung

Ab 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten eines betrieblich genutzten Elektrofahrzeugs sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.
  • Es muss sich um ein reines Elektrofahrzeug handeln (keine Plug-in-Hybride).

Steuerlicher Effekt: Die Gewinnminderung im Anschaffungsjahr erhöht die Liquidität und reduziert die Steuerlast sofort – ein starker Impuls für Investitionsentscheidungen.

 

 2. Erhöhung der Bruttolistenpreis-Grenze auf 100.000 €

Die bisherige Grenze von 70.000 € für die Begünstigung von elektrischen Dienstwagen bei der 0,25 %-Versteuerung wird auf 100.000 € angehoben.

Was bedeutet das?

  • Für Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 € gilt künftig weiterhin die begünstigte Versteuerung des geldwerten Vorteils mit nur 0,25% (anstelle der regulären 1%).
  • Das betrifft insbesondere hochwertige E-Modelle, die bisher knapp über der alten Grenze lagen und nun deutlich steuerlich begünstigt werden.

 

Was steckt dahinter?

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung gezielt neues Wachstum fördern und den Standort Deutschland stärken. Herzstück ist ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das Anreize für Unternehmen schafft, die Wirtschaft belebt und Arbeitsplätze sichert.

Die neuen Regelungen sind Teil dieses „Wachstumsboosters“ und wurden im „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie zur Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ konkret umgesetzt.

 

Fazit: Investitionszeitraum strategisch nutzen

Unternehmen, die eine nachhaltige Fuhrparkstrategie verfolgen, sollten diese neuen steuerlichen Regelungen jetzt in ihre Planung einbeziehen. Vor allem für Firmen, die auf Nachhaltigkeit Wert legen, lohnt sich der Umstieg nun auch steuerlich noch stärker.

Sprechen Sie uns an und wir prüfen gemeinsam, wie Sie optimal in E-Mobilität investieren können.

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