Blogbeitrag
28.02.2025

Das Omnibus-Paket bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen müssen. Obwohl die Vorschläge derzeit noch in der Diskussion sind, zeichnen sich klare Trends ab, die die Berichterstattungspflichten für viele Unternehmen erheblich verändern könnten.

von
André Jänichen

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Ein zentrales Ziel des Omnibus-Verfahrens ist es, die Vorschriften zu vereinfachen und die Anpassung an neue regulatorische Anforderungen effizienter zu gestalten. Das betrifft besonders die Größenordnung der betroffenen Unternehmen. Abgesehen von den bereits bekannten Anpassungen, wie der Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre für bestimmte Unternehmen, wird der Anwendungsbereich der CSRD drastisch reduziert. Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro sollen verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Dies könnte die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen um ca. 80 % senken.

Für kleinere Unternehmen, die unter diese Schwellenwerte fallen, gibt es eine Erleichterung: Sie können freiwillig nach einem neuen, vereinfachten Standard berichten. Diese Änderung hat das Ziel, den Aufwand für kleinere Unternehmen zu verringern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Berichterstattung weiterhin relevant bleibt.

Auch im Bereich der EU-Taxonomie, einem wichtigen Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der EU, sind Anpassungen vorgesehen. Unternehmen, die weniger als 450 Millionen Euro Umsatz erzielen, sollen nur dann nach der Taxonomie berichten müssen, wenn sie nachhaltige Umsätze oder Investitionen erzielen. Das betrifft vor allem Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die bisher verpflichtet waren, alle relevanten Daten zu offenlegen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Omnibus-Pakets betrifft die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), hier ergeben sich unter anderem Änderungen im Bereich der Erstanwendung (Verschiebung) sowie der Vereinfachung der Anforderungen und Konzentration der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner sowie eine nur noch alle fünf Jahre durchzuführende Überwachung. Weiter sollen die sogenannten Trickle-Down Effekte verhindert werden und die zivilrechtliche Haftung abgeschafft werden.

Trotz der geplanten Vereinfachungen bleibt die Rechtslage vorerst unklar. Die Vorschläge müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und können sich noch verändern. Die Änderungen des Omnibus-Pakets bieten eine Chance, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen zu vereinfachen, werfen jedoch auch neue Fragen auf, vor allem, wie die tatsächliche Umsetzung der Regelungen erfolgen wird und wie diese zur Transformation einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen können.

Wichtig bleibt, dass Unternehmen ihren eigenen Antrieb zur Transformation weiterhin in den Fokus stellen und nicht nur der Berichterstattungspflicht folgen, umso auch weiterhin die Anforderungen in Ihrer Wertschöpfungskette zu erfüllen und auch gegenüber Banken oder weiteren Stakeholdern auskunftsfähig zu bleiben. Darüber hinaus stärken implementierte Prozesse die Glaubwürdigkeit und Transparenz am Markt und führen oft zu leichteren ISO-Standard Zertifizierungen. Unternehmen können also auch hier nun den zeitlichen Vorteil für sich nutzen.

Bei Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kontaktieren Sie unseren Head of ESG, André Jänichen.

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