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16.12.2025

Lesezeit: 3 Minuten

Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat der Europäischen Union erzielte vorläufige Einigung zum sogenannten Content-Vorschlag (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets zur Nachhaltigkeit gebilligt. Damit ist ein zentraler Schritt zur Weiterentwicklung des europäischen Nachhaltigkeitsreportings vollzogen und die politische Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen. Die Änderungsrichtlinie benötigt noch die formale Zustimmung des Rats der Europäischen Union.

von
André Jänichen

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Im Mittelpunkt des Omnibus-Pakets stehen Anpassungen am Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Ziel ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung klarer, fokussierter und verhältnismäßiger auszugestalten, ohne die grundsätzlichen Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Transparenz, Vergleichbarkeit und nachhaltige Unternehmensführung aufzugeben.

Einordnung: Was bedeutet das Omnibus-Paket für CSRD und CSDDD?

Mit dem Omnibus-Verfahren verfolgt die Europäische Union das Ziel, bestehende Nachhaltigkeitsregulierungen besser aufeinander abzustimmen. Neben der CSRD ist auch die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) Teil dieses regulatorischen Gesamtbilds. Der vorliegende Content-Vorschlag adressiert jedoch primär die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD; Wechselwirkungen zur CSDDD ergeben sich vor allem auf strategischer, organisatorischer und prozessualer Ebene, nicht durch unmittelbare inhaltliche Änderungen der CSDDD.

Für Unternehmen bedeutet dies mehr Planungssicherheit im Nachhaltigkeitsreporting bei gleichzeitiger Notwendigkeit, Berichtspflichten, Governance-Strukturen und Sorgfaltspflichten ganzheitlich zu betrachten.

Zeitplan und Umsetzung in nationales Recht

Die formelle Annahme des Textes durch den Rat der Europäischen Union gilt als reine Formsache. Im Anschluss werden die Änderungen als Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

  • Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt
  • Umsetzung: Die Mitgliedstaaten haben grundsätzlich zwölf Monate Zeit, die Neuregelungen in nationales Recht umzusetzen

Damit erhalten Unternehmen ein klar definiertes Zeitfenster, um ihre CSRD- und Nachhaltigkeitsreporting-Prozesse an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen

Bedeutung für Geschäftsführer und Entscheider

Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit Fokus auf Nachhaltigkeit ist das Omnibus-Paket ein wichtiges Signal:
Die CSRD bleibt der zentrale regulatorische Rahmen für das europäische Nachhaltigkeitsreporting, wird jedoch inhaltlich präzisiert und stärker auf Wesentlichkeit, Umsetzbarkeit und Steuerungsrelevanz ausgerichtet.

Nachhaltigkeit rückt damit noch stärker in den Mittelpunkt von:

  • Unternehmensstrategie
  • Finanz- und Risikomanagement
  • Governance- und Kontrollsystemen

Handlungsempfehlung: Nachhaltigkeitsreporting strategisch weiterentwickeln

Die anstehende Übergangsphase sollte gezielt genutzt werden, um:

  • den CSRD-Anwendungsbereich strukturiert zu überprüfen
  • die Wesentlichkeitsanalyse weiterzuentwickeln
  • Das Mapping der Datenpunkte vor dem Hintergrund der EFRAG Amendments zu den ESRS zu prüfen
  • Reporting-, Governance- und Datenprozesse im Nachhaltigkeitsreporting zu schärfen
  • Schnittstellen zur CSDDD frühzeitig mitzudenken

Unternehmen, die das Omnibus-Paket als strategische Chance begreifen, schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärken ihre nachhaltige Unternehmenssteuerung und langfristige Wertschöpfung.

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