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Blogbeitrag
17.06.2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese Pflicht nennt sich Verification of Payee (VoP) und ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung. Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Bild von Florian Egermann

von
Florian Egermann

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Wer ist von der neuen EU-Verordnung betroffen?

Kurz gesagt: Alle, die SEPA-Überweisungen tätigen – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, unabhängig davon, welches Übermittlungsverfahren oder Programm sie verwenden. Auch als Zahlungsempfänger ist VoP wichtig, da Überweisungen nur bei korrekt hinterlegtem und verwendetem Namen reibungslos ankommen.


Wie läuft VoP in der Praxis ab?

Ganz automatisch: Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert. Auch in den DATEV-Programmen wird es Anpassungen geben. Dazu wird die DATEV eG Informationen bereitstellen.


Was sollten Sie jetzt tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. 

Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben: 

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.

Tipp: Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank.


Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Die Bank zeigt eine Warnung an, wenn Name und IBAN nicht zueinander passen. Sie als Zahler können dann selbst entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben.

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall. Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie.

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