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10.12.2025

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog auf einen vorläufigen Kompromiss zum Content-Vorschlag des Omnibus-I-Pakets verständigt. Dieser Teil des Pakets umfasst die inhaltlichen Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und soll Unternehmen spürbar entlasten.

von
André Jänichen

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Wesentliche Elemente der Einigung

Neue Schwellenwerte für die CSRD: Künftig sollen Unternehmen erst ab 450 Mio. € Nettoumsatz und über 1.000 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Damit reduziert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich.

Entlastung für kapitalmarktorientierte KMU: Börsennotierte KMU werden vollständig aus der CSRD-Pflicht herausgenommen.

Vereinfachte Berichtsanforderungen: Die Berichterstattung soll sich stärker auf quantitative Angaben konzentrieren. Sektorspezifische ESRS-Standards werden freiwillig, Prüfungen bleiben bei begrenzter Sicherheit.

CSDDD nur für sehr große Unternehmen: Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. € Umsatz gelten.

Eine Review-Klausel ermöglicht es der EU, die Vorgaben später erneut zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

Ausblick

Am 11. Dezember 2025 stimmt der federführende Rechtsausschuss (JURI) über den Kompromiss ab, die Plenarentscheidung wird in KW 51 erwartet. Erst nach finaler Zustimmung von Parlament und Rat tritt der Content-Vorschlag in Kraft und wird in das Omnibus-Paket integriert.

Die PKF Wulf Gruppe beobachtet die Entwicklung fortlaufend und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und Reporting-Prozesse sicher an die neuen Vorgaben anzupassen.

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