Seit 2025 gilt eine wichtige Änderung in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Die Meldegrenze für sogenannte Z4-Meldungen an die Deutsche Bundesbank wird deutlich angehoben – von bislang 12.500 Euro auf 50.000 Euro.
Damit reduziert sich der Meldeaufwand für viele Unternehmen, gleichzeitig bleibt die Pflicht zur korrekten Erfassung und fristgerechten Meldung von grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen.
Was ist eine Z4-Meldung?
Eine Z4-Meldung ist eine verpflichtende Mitteilung an die Deutsche Bundesbank über bestimmte Zahlungen ins Ausland oder aus dem Ausland, die über der gesetzlichen Meldegrenze liegen. Sie dient der Erfassung des deutschen Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und damit der Statistik der Zahlungsbilanz.
Der Name „Z4“ stammt noch aus der Zeit der Papierformulare – heute erfolgt die Meldung ausschließlich elektronisch über das Extranet der Deutschen Bundesbank oder über ein XML-Upload-Verfahren.
Wer ist meldepflichtig?
Die Meldepflicht betrifft:
- Inländische Unternehmen
- Banken und öffentliche Stellen
- Freiberufler und Privatpersonen
Kurz gesagt: Jeder, der grenzüberschreitende Zahlungen über 50.000 Euro tätigt oder empfängt, ist meldepflichtig, unabhängig davon, ob es sich um Waren, Dienstleistungen oder Investitionen handelt.
Was muss gemeldet werden?
Meldepflichtige Zahlungen sind beispielsweise:
- Zahlungen für den Warenverkehr, z. B. Importe oder Exporte
- Dienstleistungsvergütungen, etwa für Beratungsleistungen oder Lizenzgebühren
- Investitionsgeschäfte im Ausland oder aus dem Ausland
Wie und wann wird gemeldet?
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Extranet der Deutschen Bundesbank oder per XML-Datei. Sie muss spätestens bis zum 7. Werktag des auf die Zahlung folgenden Monats übermittelt werden.
Beispiel: Eine Zahlung am 15. November 2025 muss bis spätestens 9. Dezember 2025 gemeldet werden (je nach Wochenendregelung).
Was passiert bei Verstößen?
Die Nichteinhaltung der AWV-Meldepflicht kann zu Bußgeldern führen. Unternehmen sollten daher interne Prozesse prüfen und sicherstellen, dass alle relevanten Zahlungen erkannt und rechtzeitig gemeldet werden.
Die Anhebung der Meldegrenze auf 50.000 Euro entlastet viele Unternehmen administrativ. Dennoch bleibt die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung bestehen, welche Transaktionen meldepflichtig sind und wer im Unternehmen für die Meldung verantwortlich ist. Eine klare Zuständigkeit und eine regelmäßige Kontrolle der Zahlungsvorgänge bleiben entscheidend.
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