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28.11.2025

Lesezeit: 2 Minuten

Das Zuwendungsempfängerregister (ZER) des Bundeszentralamts für Steuern schafft mehr Transparenz im Spendenwesen. Für gemeinnützige Vereine ist es eine wichtige Grundlage, um Spendenbescheinigungen rechtssicher ausstellen zu können und Spendern verlässliche Informationen zu bieten.

Ab wann ist eine Spendenbescheinigung erforderlich?

Für Spenden bis 300 Euro genügt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Spender benötigen dafür einen Konto- oder Überweisungsbeleg. Eine formelle Spendenbescheinigung des Vereins ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Empfehlenswert ist dennoch ein Hinweis auf die Gemeinnützigkeit des Vereins, beispielsweise auf der Website oder innerhalb einer Bestätigungsmail.

Für Spenden über 300 Euro benötigt der Spender eine förmliche Spendenbescheinigung des Vereins. Damit diese gültig ist, muss der Verein als begünstigte Organisation anerkannt sein. Genau dafür dient das Zuwendungsempfängerregister. Spender können dort nachsehen, ob ein Verein registriert ist und somit berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Abfrage ist unkompliziert über das Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich.

Was bedeutet das für Vereine?

Für viele Vereine wurden bereits Daten durch die Finanzämter an das Zuwendungsempfängerregister übermittelt. Dennoch sollten Vereine prüfen, ob ihr Eintrag korrekt und vollständig ist. Ein aktueller Registereintrag schafft Klarheit darüber, welche Angaben hinterlegt sind, und beugt falschen oder veralteten Informationen vor. 

Das Zuwendungsempfängerregister hat keine konstitutive Wirkung

Dies bedeutet, ein Fehlen von berechtigten Organisationen oder das Fehlen von einzelnen Daten zu berechtigten Organisationen im Zuwendungsempfängerregister hat keine Auswirkung auf den durch die Finanzämter festgestellten gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status als Zuwendungsempfänger der Organisation. Wir empfehlen daher eine kritische Durchsicht des Registers.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig registrieren

Neben der reinen Datenkontrolle empfehlen wir, den eigenen Registereintrag aktiv zu vervollständigen oder, falls noch nicht vorhanden, frühzeitig anzulegen. Eine bewusste Registrierung signalisiert Professionalität, erleichtert Spendern die Prüfung der Begünstigung und stellt sicher, dass der Verein ohne Unterbrechung Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das Zuwendungsempfängerregister ist damit ein zentrales Instrument für ein transparentes und verlässliches Spendenwesen. 

Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um Gemeinnützigkeit, Spendenrecht und die Eintragung in das Register.

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