24.11.2023 / Artikel aus PKF Nachrichten 12/2023

Elektromobilität wird auch in 2024 noch vom Staat gefördert, wobei die Höhe der Förderung im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen hat. Nach wie vor lassen sich mit einem Elektro-Kfz zudem Steuern sparen. Die 2024 geltenden Regelungen zeigt die Grafik im Überblick.

Damit ist bzw. die bisherige Förderung von Plug-in-Hybriden sowie hochpreisiger Neufahrzeuge komplett entfallen. Seit dem 10.9.2023 können zudem nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen keinen Umweltbonus mehr. 

Hinweis: Für alle Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, wird auch künftig zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer z.B. ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.

Fahrzeugtyp Nettolistenpreis Umweltbonus
rein batterieelektrische Fahrzeuge & Brennstoffzellenfahrzeuge (Mindesthaltedauer 12 Monate) & Leasingfahrzeuge mit Laufzeit ab 24 Monate< 40.000 €3.000 € vom Staat + 1.500 € vom Hersteller
Leasingfahrzeuge mit Laufzeit 12-23 Monate< 40.000 €1.500 € vom Staat + 750 € vom Hersteller
Junge Gebrauchtwagen  2.400 € vom Staat + 1.200 € vom Hersteller
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