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22.04.2026

Lesezeit: Ca. 5 Minuten

von
André Jänichen

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – schafft einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Verpackungen. 

Die wesentlichen Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026 und sind entsprechend in der Unternehmensorganisation zu berücksichtigen. 

Zielsetzung und Regelungsansatz 

Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, 

  • Verpackungsabfälle zu reduzieren
  • die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern
  • den Einsatz von Rezyklaten zu erhöhen
  • Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme zu stärken 

Die Anforderungen setzen bereits bei der Entwicklung von Verpackungen an und betreffen deren gesamten Lebenszyklus. 

Anwendungsbereich 

Die PPWR richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen. 

Hierzu zählen insbesondere: 

  • Hersteller und Produzenten
  • Importeure
  • Handelsunternehmen, einschließlich E-Commerce-Anbieter
  • Fulfilment- und Logistikdienstleister 

Durch die Ausweitung des Herstellerbegriffs werden zusätzliche Unternehmen erfasst.   

Zentrale Anforderungen 

Anforderungen an das Verpackungsdesign 

Verpackungen müssen künftig bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere: 

  • Recyclingfähigkeit
  • Begrenzung von Gewicht und Volumen
  • Reduktion unnötiger Verpackungsbestandteile
  • Begrenzung von Leerraum bei Transportverpackungen 

Einsatz von Rezyklaten und Materialvorgaben 

Für bestimmte Verpackungsarten werden Mindestanteile an recycelten Materialien eingeführt. 

Darüber hinaus enthält die Verordnung Anforderungen an: 

  • Wiederverwendbarkeit
  • Kompostierbarkeit einzelner Verpackungen
  • Materialzusammensetzung 

Dokumentations- und Nachweispflichten 

Die Anforderungen an die Dokumentation werden erweitert. Unternehmen müssen insbesondere: 

  • technische Dokumentationen vorhalten
  • Konformitätserklärungen erstellen
  • die Einhaltung der Vorgaben nachweisen 

Die Nachweispflichten betreffen verschiedene Stufen der Lieferkette.   

Kennzeichnung und Informationspflichten 

Die PPWR führt harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen ein. 

Hierzu gehören: 

  • Angaben zur Materialzusammensetzung
  • Hinweise zur Entsorgung
  • einheitliche Kennzeichnungssysteme 

Zeitlicher Anwendungsrahmen 

  • Anwendung der wesentlichen Anforderungen: ab 12. August 2026
  • weitere Anforderungen: stufenweise bis 2030 

Auswirkungen auf Unternehmensprozesse 

Die Anforderungen betreffen insbesondere: 

  • Produkt- und Verpackungsentwicklung
  • Einkauf und Lieferkettenmanagement
  • Logistik und Versand
  • Recht und Compliance
  • Rechnungswesen und interne Berichterstattung 

Die Umsetzung erfordert eine abgestimmte Einbindung der betroffenen Funktionen. 

Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte 

Die Anforderungen der PPWR wirken sich unmittelbar auf Kostenstrukturen, Bilanzierung und interne Steuerung aus. 

Kostenwirkungen und Preisgestaltung 

Die Umsetzung führt regelmäßig zu strukturellen Kostenveränderungen, insbesondere durch: 

  • Umstellung auf recyclingfähige und materialreduzierte Verpackungen
  • Einsatz von Rezyklaten mit abweichenden Preisstrukturen
  • Anpassung von Verpackungsformaten (z. B. Reduktion von Leerraum)
  • Aufbau zusätzlicher Prüf-, Dokumentations- und Freigabeprozesse 

Diese Effekte wirken sich unmittelbar auf Produktkalkulation, Margen und Preisgestaltung aus. 

Bilanzielle Abbildung und Rückstellungen 

Bilanziell relevant werden können insbesondere: 

  • drohende Verluste aus belastenden Beschaffungsverträgen
  • Verpflichtungen zur Umstellung bestehender Verpackungslösungen
  • Risiken aus regulatorischen Verstößen (z. B. Vertriebsbeschränkungen) 

Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückstellungen nach § 249 HGB zu bilden sind oder Angabepflichten bestehen. Maßgeblich ist die Abgrenzung zwischen gegenwärtiger Verpflichtung und künftigem Anpassungsaufwand. 

Investitionen und Aufwand 

Die Umsetzung führt regelmäßig zu: 

  • Investitionen in Verpackungsentwicklung
  • Anpassungen von IT- und Datensystemen
  • Aufbau interner Prüf- und Freigabestrukturen 

Abzugrenzen ist zwischen: 

  • aktivierungsfähigen Entwicklungskosten
  • und laufendem Aufwand 

Dokumentation, Konformität und IKS 

Die PPWR erfordert eine strukturierte Konformitätsbewertung von Verpackungen

Erforderlich sind insbesondere: 

  • belastbare Material- und Verpackungsdaten
  • dokumentierte Lieferantenspezifikationen
  • nachvollziehbare Freigabe- und Prüfprozesse 

Diese Anforderungen sind in bestehende interne Kontrollsysteme (IKS) zu integrieren und können prüfungsrelevant werden. 

Lieferketten und Verrechnungspreise 

Die Verordnung führt zu veränderten Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere durch: 

  • neue Verantwortlichkeiten beim Inverkehrbringen
  • erhöhte Anforderungen an Produkt- und Materialdaten
  • stärkere Einbindung von Lieferanten 

In internationalen Strukturen kann dies Auswirkungen auf die Zuordnung von Funktionen und Risiken sowie auf bestehende Verrechnungspreissysteme haben. 

Was jetzt zu prüfen ist 

Im Hinblick auf den Geltungsbeginn im August 2026 sollten Unternehmen insbesondere: 

  • ihre Rolle im Sinne der PPWR (Hersteller, Importeur, Händler) eindeutig bestimmen
  • eine vollständige Übersicht über eingesetzte Verpackungen und Materialien schaffen
  • bestehende Verpackungslösungen auf regulatorische Anforderungen überprüfen
  • Daten-, Dokumentations- und Freigabeprozesse strukturieren und zentralisieren
  • Verträge und Lieferantenanforderungen anpassen 

Fazit 

Die EU-Verpackungsverordnung schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union. 

Die wesentlichen Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026 und betreffen verschiedene Bereiche der Unternehmensorganisation. 

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