1. Arbeit muss sich wieder lohnen – Vision 2030
Martin Wulf beobachtet seit Jahren nachlassende Leistungsanreize in Deutschland. Sein Leitgedanke lautet daher: Wertarbeit schafft Wohlstand.
Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Dynamik. Hohe Belastungen niedriger Einkommen, wachsende Bürokratie und steigende Transferleistungen wirken dämpfend. Gleichzeitig droht durch künstliche Intelligenz in den kommenden fünf Jahren ein Abbau von bis zu 20 Prozent der Arbeitsplätze – insbesondere in administrativen Bereichen.
Geringe Anreize im Niedriglohnsektor
Niedrige Einkommen werden durch hohe Steuer- und Sozialabgaben belastet, während Transferleistungen Leistungsanreize mindern. Zwar liegt das verfügbare Einkommen eines Mindestlohnempfängers über dem Bürgergeld, doch die zusätzlichen Rentenansprüche stehen häufig in keinem Verhältnis zum Mehraufwand. Für Teilzeitkräfte verringert sich der finanzielle Abstand nochmals überproportional.
Wulf sieht hierin einen strukturellen Konstruktionsfehler: Das Existenzminimum wird bislang steuerlich berücksichtigt, jedoch nicht konsequent bei den Sozialabgaben.
Der Reformvorschlag
Kern der „Vision 2030“ ist ein Systemwechsel:
- Der steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro jährlich wird vollständig steuer- und abgabenfrei gestellt.
- Alle Einkommen oberhalb dieses Freibetrags unterliegen einer einheitlichen Verbeitragung.
- Mindestlohn- und Teilzeitkräfte werden überproportional entlastet.
- Zahlreiche Sondertatbestände und Ausnahmen entfallen.
- Wer ein Leben lang gearbeitet hat, erhält eine Mindestrente von 125 Prozent des Bürgergeldes.
Ziel ist ein einfaches und transparentes Prinzip: Wer arbeitet, muss spürbar mehr haben als derjenige, der dauerhaft Transferleistungen bezieht.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Systemvereinfachung: Abschaffung von Mini- und Midijobs, Wegfall steuerlicher Pauschalierungen sowie moderate Anpassung des Spitzensteuersatzes. Der Mindestlohn soll für zwei Jahre festgeschrieben werden.
2. Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine jährliche Vermögensteuer hält Wulf für administrativ aufwendig und substanziell problematisch. Stattdessen schlägt er eine strukturierte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor:
- Lebenslanger Freibetrag von 4 Mio. Euro (Steuerklasse I), 1 Mio. Euro (Steuerklasse II) und 0,25 Mio. Euro (Steuerklasse III), indexiert an die Lebenshaltungskosten.
- Vollbesteuerung des Betriebsvermögens – jedoch mit zinsloser Stundung.
- Fälligkeit der Steuer erst bei Ausschüttung oder Veräußerung.
- Wegfall komplexer Lohnsummen- und Haltefristen.
Produktiv gebundenes Vermögen bleibt gestundet; die Steuer entsteht erst bei Liquiditätszufluss. So sollen Substanzverkäufe oder übermäßige Ausschüttungen vermieden werden, insbesondere bei Familienunternehmen.
3. Bürokratieabbau als Produktivitätsfaktor
Bürokratieabbau ist für Wulf ein zentraler Produktivitätshebel. Historisch gewachsene Parallelstrukturen und Mehrfachmeldungen verursachen hohe Kosten.
Vorbild könne ein digital integrierter Staat wie Estland sein. Wulf schlägt vor, eine einzige Personen-Identifikationsnummer einzuführen, die Steuer-, Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs-, Kindergeld- und weitere behördliche Nummern ersetzt.
Die Vorteile:
- Massive Entlastung von Bürgern und Unternehmen
- Wegfall unzähliger Doppelmeldungen
- Einheitliche, transparente Verwaltung
- Schnellere Prozesse bei geringeren Kosten
Alle staatlichen Zahlungen – Steuern, Sozialabgaben, Renten- und Transferansprüche – würden in einem jährlichen Gesamtbescheid zusammengeführt. Für Unternehmen könnte eine einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer sämtliche Registrierungen ersetzen.
STATUS W – Die Leitformel
Die Reformvorschläge fasst Martin Wulf in einer klaren Leitformel zusammen:
Wertarbeit vor Transfer. Wachstum vor Substanzbesteuerung. Wirksamkeit vor Bürokratie.
Mit „STATUS W“ will er eine leistungsorientierte Steuer-, Sozial- und Verwaltungspolitik anstoßen, die Arbeit attraktiver macht, Investitionen fördert und den Mittelstand stärkt.
Für Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Verbänden steht Martin Wulf gern für einen vertiefenden Austausch zu den dargestellten steuerpolitischen Thesen zur Verfügung.