25.04.2024 / Artikel aus PKF Nachrichten 05/2024

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Patientenakte (E-Akte) künftig standardmäßig eingeführt. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 2.2.2024 zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen gebilligt. Darin geht es um Änderungen beim Einsatz der E-Akte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten. Ziel ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.

Das E-Rezept ist bereits verfügbar und hat das rosafarbene Papierrezept abgelöst. Seit Juli 2023 besteht die Möglichkeit, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte abzurufen. Durch das Digital-Gesetz (DigiG) ist es seit dem 1.1.2024 für Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen. Patienten erhalten das E-Rezept über ihre Gesundheitskarte, über eine spezielle App oder in Form eines Ausdrucks mit E-Rezept-Code.

Ein weiterer Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die E-Akte, die ab 2025 grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Wer diese nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. In der E-Akte soll dann die gesamte Krankengeschichte per Knopfdruck einsehbar sein. Es können darin Befunde, Röntgenbilder, Untersuchungsergebnisse und Medikamentenverordnungen gespeichert werden. Das soll den Bürokratieaufwand vermindern und Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

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