Covenant-Verletzung: Was Geschäftsführung und CFO für Jahresabschluss und Unternehmensfortführung beachten müssen
Was passiert bei einer Covenant-Verletzung?
Typische Covenants beziehen sich beispielsweise auf die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsgrad oder das Verhältnis von Finanzverbindlichkeiten zum EBITDA.
Wird ein vereinbarter Schwellenwert nicht eingehalten, hängen die unmittelbaren Folgen von den Regelungen des jeweiligen Finanzierungsvertrags ab. Nicht jede Covenant-Verletzung führt direkt zur Kündigung der Finanzierung seitens der Banken. Möglich sind beispielsweise auch Nachverhandlungen, zusätzliche Sicherheiten, veränderte Finanzierungskonditionen oder ein sogenannter Waiver, mit dem der Finanzierungspartner ganz oder teilweise auf Rechte aus der Covenant-Verletzung verzichtet.
Für Geschäftsführung und CFO ist entscheidend, die Auswirkungen nicht ausschließlich als Finanzierungsthema zu betrachten.
Wann wird die Unternehmensfortführung zum Thema?
Eine Covenant-Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass die Fortführung des Unternehmens gefährdet ist. Sie kann jedoch ein Indikator dafür sein, dass die Finanzierungs- und Liquiditätssituation vertieft analysiert werden muss. Entscheidend sind insbesondere die vertraglichen Folgen der Verletzung, die kurzfristig verfügbaren Zahlungsmittel, die erwartete Liquiditätsentwicklung und die Realisierbarkeit von Refinanzierungsmaßnahmen.
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung grundsätzlich von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Kredite aufgrund einer Vertragsverletzung vorzeitig fällig werden können, eine Anschlussfinanzierung noch nicht gesichert ist oder die weitere Liquiditätsversorgung wesentlich von der Zustimmung der Finanzierungspartner abhängt.
In solchen Situationen sollte die Geschäftsführung die Finanzierungsannahmen frühzeitig überprüfen und durch eine belastbare Unternehmens- und Liquiditätsplanung dokumentieren. Für die Beurteilung ist regelmäßig ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Abschlussstichtag zu betrachten. Bei bedeutsamen Aufstellungsverzögerungen oder Krisensituationen kann ein längerer Zeitraum erforderlich sein.
Welche Auswirkungen kann ein Covenant-Bruch noch auf den Jahresabschluss haben?
Neben der Beurteilung der Unternehmensfortführung können die Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten betroffen sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob sich aufgrund der Vertragsverletzung die Fälligkeit ändert oder Maßnahmen aus der Verletzung zu zusätzlichen Anhangs- oder Lageberichtsangaben führen. Bei Änderungen der Fälligkeit können sich beispielsweise Auswirkungen auf die Angaben zu Restlaufzeiten im Anhang ergeben. Zudem können zusätzliche Sicherheiten, Waiver oder andere Geschäfte Angaben im Anhang und ggf. Lagebericht notwendig machen. Auch erhebliche Zweifel an der Unternehmensfortführung sind im Anhang und Lagebericht gegebenenfalls entsprechend darzustellen. Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls, der Wesentlichkeit des Risikos sowie der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab.
Covenant-Verletzungen können damit weitreichende Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben. Entscheidend sind stets die konkreten Regelungen des Finanzierungsvertrags und die Verhältnisse zum Abschlussstichtag.
Welche Rolle spielt dies für die Abschlussprüfung?
Das IDW nennt Covenant-Verletzungen und Refinanzierungsrisiken ausdrücklich als Themen der Going-Concern-Beurteilung. Sie können in der Abschlussprüfung insbesondere relevant sein, wenn es um die Einschätzung der Unternehmensfortführung geht. Die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Beurteilung der Unternehmensfortführung liegt bei den gesetzlichen Vertretern. Der Abschlussprüfer beurteilt, ob diese Einschätzung nachvollziehbar, ausreichend belegt und im Abschluss zutreffend berücksichtigt ist. Er würdigt dabei, ob Ereignisse oder Gegebenheiten vorliegen, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung aufwerfen können oder einer solchen gar entgegenstehen. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis haben. Bei bedeutsamen Unsicherheiten oder besonderen Finanzierungsrisiken kann der Abschlussprüfer einen über zwölf Monate hinausgehenden Planungszeitraum, zusätzliche Sensitivitätsanalysen sowie weitere Unterlagen und Nachweise anfordern. Ein längerer Planungszeitraum ist jedoch nicht allein wegen einer Covenant-Verletzung automatisch erforderlich.
Je früher die relevanten Unterlagen vollständig vorliegen und mögliche Risiken analysiert werden, desto besser lassen sich offene Fragestellungen im frühen Verlauf der Abschlussprüfung besprechen und mögliche Anforderungen bis zum Abschluss der Prüfung nachholen. So kann eine zügige und reibungslose Abschlussprüfung sichergestellt werden.
Welche Auswirkungen können sich für die insolvenzrechtliche Beurteilung ergeben?
Die handelsrechtliche Beurteilung von Covenant-Verletzungen ist von einer insolvenzrechtlichen Prüfung durch die Geschäftsführung zu unterscheiden. Bestehen Anzeichen für eine Liquiditätslücke oder eine nicht gesicherte Anschlussfinanzierung, sollte zusätzlich geprüft werden, ob sich daraus insolvenzrechtliche Pflichten ergeben können. Diese Prüfung ist zeitkritisch und sollte nicht bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses zurückgestellt werden.
Covenant-Verletzungen frühzeitig analysieren
Eine Covenant-Verletzung ist weit mehr als ein Thema zwischen Unternehmen und Bank. Sie kann entscheidende Auswirkungen auf Liquidität, Jahresabschluss und Abschlussprüfung haben.
Unternehmen sollten ihre Covenants deshalb nicht erst zum Bilanzstichtag prüfen. Gerade bei enger werdenden finanziellen Spielräumen oder bevorstehenden Refinanzierungen empfiehlt es sich, mögliche Covenant-Verletzungen frühzeitig zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Finanzierung und Jahresabschluss gemeinsam zu betrachten.