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Wie es in der Praxis mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland tatsächlich aktuell aussieht, hat sich das Bundesverfassungsgericht gestern in der Verhandlung ganz genau angeschaut und dazu viele Sachverständige und Experten befragt. Ein Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

Für mittelständische Familienunternehmen geht es um weit mehr als Steuern: Es geht um Planungssicherheit, Liquidität und die Zukunft der Unternehmensnachfolge.

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht über eine Frage verhandelt, die für viele mittelständische Familienunternehmen von erheblicher Bedeutung ist: Sind die steuerlichen Begünstigungen bei der Vererbung und Schenkung von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar?

Im Mittelpunkt steht die unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Unternehmensvermögen. Während Privatvermögen grundsätzlich der Erbschaftsteuer unterliegt, können Unternehmensnachfolger unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen.

Für Unternehmer stellt sich damit eine konkrete Frage: Bleiben die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge bestehen – oder müssen sie sich auf strengere Regeln einstellen?

Warum die Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand steht

Ausgangspunkt des Verfahrens (Az. 1 BvR 804/22) ist die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat. Er sieht sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen steuerlich benachteiligt.

Das geltende Erbschaftsteuerrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verschonung von 85 Prozent oder sogar 100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens. Bei großen Unternehmensvermögen bestehen zusätzliche Sonderregelungen.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Fortführung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen beim Generationenwechsel zu schützen.

Was wurde in Karlsruhe diskutiert?

Die Verhandlung am 13. Oktober machte deutlich, wie unterschiedlich die Interessen bei der Erbschaftsteuer gelagert sind.

Einerseits steht die Frage der Steuergerechtigkeit im Raum: Warum können große Unternehmensvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerfrei übertragen werden, während für privates Vermögen keine vergleichbaren Verschonungsregelungen gelten?

Andererseits geht es um die wirtschaftlichen Folgen einer Erbschaftsteuerbelastung für Unternehmen.

Das Gericht beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang steuerliche Begünstigungen notwendig sind, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen.

Auf dem Prüfstand stehen unter anderem:

  • Die Regelverschonung von 85 Prozent und die Optionsverschonung von 100 Prozent
  • Die besonderen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro
  • Die Verschonungsbedarfsprüfung und das Abschmelzmodell
  • Die Abgrenzung von begünstigtem Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen
  • Die Anforderungen an die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt der Lohnsumme

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Ein Urteil wird Anfang 2027 erwartet.

Unternehmenswert ist nicht gleich Liquidität

Aus meiner Sicht kommt in der Diskussion ein Aspekt häufig zu kurz: Ein hoher Unternehmenswert bedeutet nicht, dass auch entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Gerade bei mittelständischen Familienunternehmen steckt das Vermögen häufig in Immobilien, Produktionsanlagen, Beteiligungen oder anderen betrieblich gebundenen Vermögenswerten.

Eine erhebliche Erbschaftsteuerbelastung muss dagegen aus tatsächlich verfügbaren Mitteln finanziert werden. Müssen hierfür hohe Beträge aus dem Unternehmen entnommen werden, kann dies die Liquidität belasten, Investitionen einschränken oder zusätzliche Finanzierungen notwendig machen.

Die Verschonungsregelungen haben deshalb eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Gleichzeitig müssen die steuerlichen Begünstigungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt und angemessen ausgestaltet sein.

Entscheidend ist, dass die steuerliche Behandlung einer Unternehmensnachfolge die wirtschaftliche Realität mittelständischer Unternehmen berücksichtigt.

Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

Noch gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen. Ob und in welchem Umfang sie verändert werden müssen, hängt zunächst von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Sollte das Gericht Teile der geltenden Vorschriften beanstanden, könnte der Gesetzgeber zu einer erneuten Reform verpflichtet werden. Denkbar wären beispielsweise strengere Verschonungsvoraussetzungen oder Veränderungen bei der Übertragung großer Unternehmensvermögen.

Für Unternehmerfamilien bedeutet diese Unsicherheit, dass bereits geplante Nachfolgen sorgfältig überprüft werden sollten.

Dabei stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Wie hoch ist der steuerliche Unternehmenswert? Und welche Auswirkungen hätte eine geringere Verschonung?
  • Welches Vermögen ist tatsächlich begünstigt? Gibt es Verwaltungsvermögen, das die steuerliche Begünstigung einschränkt?
  • Ist eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll? Welche persönlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Wie ist die Liquidität gesichert? Welche Steuerbelastungen könnten entstehen und wie lassen sie sich finanzieren?
  • Ist das Nachfolgekonzept insgesamt tragfähig? Sind Gesellschaftsvertrag, Testament und steuerliche Gestaltung aufeinander abgestimmt?

Eine Schenkung oder Unternehmensübertragung sollte allerdings nicht allein aus Sorge vor einer möglichen Gesetzesänderung überstürzt werden. Bestehende Behaltensfristen, Lohnsummenregelungen und mögliche steuerliche Rückwirkungen müssen ebenso berücksichtigt werden.

Mein Fazit: Jetzt prüfen, nicht überstürzt handeln

Mein Rat an Unternehmerfamilien lautet deshalb: Nutzen Sie die aktuelle Diskussion, um Ihre Nachfolgeplanung zu überprüfen. Wer frühzeitig die Unternehmensbewertung, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert, schafft eine bessere Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Denn eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sollte nicht von kurzfristigen steuerlichen Entwicklungen bestimmt werden. Sie muss vor allem eines sicherstellen: die langfristige Fortführung des Unternehmens.

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