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25.08.2026

Erhalten deutsche GmbHs Dividenden aus den USA, wird darauf regelmäßig US-Quellensteuer einbehalten. Ob diese Quellensteuer in Deutschland steuerlich berücksichtigt werden kann, ist jedoch nicht immer eindeutig.

von
Benjamin Küstermann

Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mit Urteil vom 14. Januar 2026 (Az. 10 K 10106/23) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass eine Anrechnung der US-Quellensteuer auf die Gewerbesteuer in bestimmten Fällen möglich sein kann. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt. Das Verfahren ist nun beim Bundesfinanzhof (Az. I R 2/26) anhängig.

Warum ist das Verfahren relevant?

Gerade für GmbHs mit internationalen Beteiligungen kann ausländische Quellensteuer zu einer echten Kostenbelastung werden. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen Quellensteuer im Ausland einbehalten wird, in Deutschland aber nicht oder nicht vollständig angerechnet werden kann.

Der BFH wird nun klären, ob für solche Fälle eine weitergehende steuerliche Berücksichtigung möglich ist. Die Entscheidung könnte daher über den Einzelfall hinaus Bedeutung für Holding- und Beteiligungsgesellschaften haben.

Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?

Bis zur Entscheidung des BFH bleibt die Rechtslage offen. Unternehmen mit Dividendenerträgen aus den USA sollten daher prüfen, ob sie von dem anhängigen Verfahren betroffen sind.

Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, Steuerbescheide offenzuhalten und sich auf das anhängige Verfahren zu berufen. Ob dies möglich und zweckmäßig ist, sollte individuell geprüft werden.

Fazit

Das anhängige BFH-Verfahren könnte für viele GmbHs mit US-Beteiligungen wichtige Klarheit schaffen. Wer Dividenden aus den USA erhält und dort Quellensteuer zahlt, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die eigenen Steuerbescheide überprüfen lassen.

 


Häufig gestellte Fragen zur US-Quellensteuer
 

Was ist Quellensteuer?

Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkunftsquelle einbehalten wird. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen bedeutet das: Der ausländische Staat erhebt die Steuer bereits, bevor der Betrag an den Empfänger im Inland ausgezahlt wird.

Wann fällt US-Quellensteuer an?

US-Quellensteuer kann insbesondere bei Zahlungen aus den USA an ausländische Empfänger anfallen. Typische Beispiele sind Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder bestimmte andere Kapital- und Nutzungserträge.

Wie hoch ist die US-Quellensteuer auf Dividenden?

Der gesetzliche US-Quellensteuersatz beträgt grundsätzlich 30 %. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA kann sich dieser Satz jedoch reduzieren, beispielsweise bei Dividenden an deutsche Unternehmen oder Anteilseigner.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden oder reduziert werden kann. Für Zahlungen zwischen Deutschland und den USA ist insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA relevant.

Kann US-Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden?

Grundsätzlich kann ausländische Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Ob eine Anrechnung möglich ist, hängt jedoch von der Einkunftsart, der Rechtsform, der Beteiligungshöhe und den jeweiligen deutschen sowie internationalen Steuerregeln ab.

Warum ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer oft komplex?

Die Anrechnung hängt nicht nur vom ausländischen Steuerabzug ab, sondern auch davon, wie die Einkünfte in Deutschland behandelt und tatsächlich besteuert werden. Besonders bei Kapitalgesellschaften, Holdingstrukturen und internationalen Beteiligungen können sich komplexe Wechselwirkungen zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Doppelbesteuerungsabkommen ergeben.

Wann sollten Unternehmen ihre Quellensteuerposition prüfen lassen?

Eine Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn Unternehmen regelmäßig Dividenden, Zinsen oder Lizenzzahlungen aus dem Ausland erhalten, internationale Beteiligungen halten oder Quellensteuer im Ausland einbehalten wurde. Auch bei neuen Investitionen in den USA oder beim Aufbau internationaler Strukturen sollte die Quellensteuer frühzeitig mitgedacht werden.

Wie unterstützt PKF bei internationaler Quellensteuer?

PKF unterstützt Unternehmen bei der steuerlichen Analyse internationaler Zahlungsströme, der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, der Prüfung von Anrechnungs- und Entlastungsmöglichkeiten sowie bei der Abstimmung grenzüberschreitender Steuerfragen. Durch das internationale PKF Netzwerk können auch ausländische steuerliche Anforderungen in die Beratung einbezogen werden.

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