Eine funktionierende Unternehmensüberwachung erfordert strukturierte betriebliche Abläufe und verlässliche interne Kontrollsysteme. Die übliche Abschlussprüfung beinhaltet üblicherweise nur einen Teilbereich des internen Kontrollsystems.
Häufig nimmt die Überwachungsfunktion ein Aufsichtsrat oder Beirat wahr. In einigen mittelständischen Unternehmen erfolgt die Überwachung häufig auch durch den Gesellschafter selbst oder befugte Mitarbeiter.
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