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Eine funktionierende Unternehmensüberwachung erfordert strukturierte betriebliche Abläufe und verlässliche interne Kontrollsysteme. Die übliche Abschlussprüfung beinhaltet üblicherweise nur einen Teilbereich des internen Kontrollsystems.

Häufig nimmt die Überwachungsfunktion ein Aufsichtsrat oder Beirat wahr. In einigen mittelständischen Unternehmen erfolgt die Überwachung häufig auch durch den Gesellschafter selbst oder befugte Mitarbeiter.

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Ines Thorwart

Partnerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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Implementierung eines Internen Kontrollsystems: Gemeinsame Definition der betrieblichen Abläufe und Implementierung von Kontrollen

Bestätigung der Wirksamkeit von bereits implementierten Kontrollen
 

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