Um die Verlässlichkeit von Finanzinformationen zu gewährleisten ist nicht nur für die Abschlussprüfung das Urteil eines Wirtschaftsprüfers erforderlich. 

Es sind zusätzlich diverse Sonderprüfungen erforderlich, um den unterschiedlichen Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Finanzmarkts und weiterer Stakeholder gerecht zu werden.

Umfangreiches Spezialwissen für alle Sonderprüfungen

Unsere PKF Spezialisten stehen Ihnen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen zur Seite und führen für Sie Sonderprüfungen durch.

Sprechen Sie uns an

Kevin Kuß

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

André Simmack

Partner, Wirtschaftsprüfer, eidg. Wirtschaftsprüfer

Wir unterstützen Sie

  • Vermögensaufstellungen
  • Betriebsergebnisrechnung nach Produktlinien
  • Investitionen zur Erlangung von Fördermitteln
  • Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
  • Prüfung von Closing Accounts, insb. zur Ermittlung des Kaufpreises
  • Gründungsprüfung
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
  • Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
  • Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
  • Prüfungen nach den Verpackungsverordnungen (bspw. DSD-Prüfungen)
  • EEG-Prüfungen

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