Um die Verlässlichkeit von Finanzinformationen zu gewährleisten ist nicht nur für die Abschlussprüfung das Urteil eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.
Es sind zusätzlich diverse Sonderprüfungen erforderlich, um den unterschiedlichen Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Finanzmarkts und weiterer Stakeholder gerecht zu werden.
Umfangreiches Spezialwissen für alle Sonderprüfungen
Unsere PKF Spezialisten stehen Ihnen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen zur Seite und führen für Sie Sonderprüfungen durch.
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Wir unterstützen Sie
Prüfung von Finanzaufstellungen
- Vermögensaufstellungen
- Betriebsergebnisrechnung nach Produktlinien
- Investitionen zur Erlangung von Fördermitteln
Bestätigungsleistungen bei Transaktionen
- Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
- Prüfung von Closing Accounts, insb. zur Ermittlung des Kaufpreises
Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen
- Gründungsprüfung
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
- Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
- Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
Branchenspezifische Sonderprüfungen
- Prüfungen nach den Verpackungsverordnungen (bspw. DSD-Prüfungen)
- EEG-Prüfungen