Auswirkungen geopolitischer Risiken auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss
Für viele Unternehmen wirken sich geopolitische Risiken u. a. auf Energie- und Rohstoffpreise, unterbrochene Lieferketten, erhöhte Transportkosten, Währungsschwankungen, eingeschränkte Absatzmärkte aus oder erschweren den Zugang zu Finanzierungen.
Wie sollen Unternehmen mit geopolitischen Risiken umgehen?
Der Umgang mit geopolitischen Risiken beginnt mit einer systematischen Risikoidentifikation und -analyse. Die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, in welchem Umfang ihre Geschäftsmodelle von einzelnen Ländern, Lieferanten, Rohstoffen oder Absatzmärkten abhängig sind. Auf dieser Grundlage können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Zu den häufigsten Maßnahmen gehören u. a.
- die Diversifizierung von Lieferketten,
- die Erschließung alternativer Bezugsquellen,
- die Ausweitung auf neue Absatzmärkte sowie
- die Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken.
Darüber hinaus gewinnen Szenarioanalysen und Notfallplanungen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen simulieren hierbei verschiedene geopolitische Entwicklungen und bewerten deren Auswirkungen auf Umsatz, Liquidität und Finanzierung.
Für die handelsrechtliche Rechnungslegung ist insbesondere eine laufende Aktualisierung der zugrunde liegenden Annahmen und Planungsrechnungen geboten. Geopolitische Entwicklungen können bisherige Prognosen innerhalb kurzer Zeit überholen. Die gesetzlichen Vertreter sollten daher kritisch hinterfragen, ob die den Bewertungen zugrunde liegenden Erwartungen noch realistisch sind. Dies betrifft insbesondere Schätzungen zu zukünftigen Zahlungsströmen, Absatzmengen, Finanzierungskosten oder Marktwerten.
Welche Auswirkungen können geopolitische Risiken auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss haben?
Nachfolgend werden die Folgen geopolitischer Risiken auf ausgewählte Bereiche im handelsrechtlichen Jahresabschluss analysiert.
1. Anlagevermögen
Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Bei Finanzanlagen besteht darüber hinaus bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht.
Geopolitische Entwicklungen können zu sinkenden Ertragserwartungen, Produktionsausfällen oder dem Verlust wichtiger Absatzmärkte führen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob der beizulegende Wert einzelner Vermögensgegenstände unter den Buchwert gesunken ist und folglich (außerplanmäßig) abzuschreiben sind. In Frage kommen Beteiligungen, Finanzanlagen sowie entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte.
2. Vorräte und Forderungen
Bei steigenden Beschaffungspreisen, Nachfragerückgängen oder Absatzproblemen ist bei den Vorräten nach § 253 Abs. 4 HGB zu prüfen, ob am Abschlussstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis beziehungsweise ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt.
Ebenso können sich geopolitische Krisen auf die Bonitäts- und Ausfallrisiken von Kundenforderungen auswirken. Dadurch erhöht sich das Risiko von Forderungsausfällen, was entsprechende Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen nach sich zieht.
3. Rückstellungen
Geopolitische Entwicklungen können Restrukturierungen, Vertragsbeendigungen oder belastende schwebende Geschäfte auslösen. Eine Rückstellung ist jedoch nur anzusetzen, wenn die Voraussetzungen des § 249 HGB erfüllt sind, insbesondere eine hinreichend konkretisierte ungewisse Verpflichtung gegenüber Dritten oder ein drohender Verlust aus einem schwebenden Geschäft vorliegt. Eine lediglich interne Restrukturierungsabsicht reicht grundsätzlich nicht aus.
4. Finanzierung und Beurteilung der Unternehmensfortführung (Going Concern)
Ein besonders sensibles Themenfeld ist die Beurteilung der Unternehmensfortführung (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Steigende Finanzierungskosten, Verstöße gegen Kreditauflagen (Covenants), Liquiditätsengpässe oder der Wegfall wesentlicher Märkte können Zweifel an der Fortführungsannahme begründen. Die gesetzlichen Vertreter haben laufend die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit kritisch zu würdigen. Spätestens bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist ein gesondertes Augenmerk auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung zu werfen.
Ist die Fortführungsannahme weiterhin angemessen, bestehen jedoch wesentliche Unsicherheiten, sind diese im Abschluss und gegebenenfalls im Lagebericht sachgerecht und ausreichend transparent darzustellen. Stehen tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten einer Fortführung entgegen, darf der Bewertung der im handelsrechtlichen Jahresabschluss enthaltenen Vermögensgegenstände und Schulden nicht mehr unter die Fortführungsannahme erfolgen.
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Geopolitische Entwicklungen treten häufig kurzfristig und unerwartet ein. Daher ist sorgfältig zu prüfen, ob Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wertaufhellenden oder wertbegründenden Charakter haben.
Liegen wertbegründende Tatsachen vor, dann sind diese als Nachtragsereignis im Anhang anzugeben, sofern die Vorgänge von besonderer Bedeutung sind und deren Art und finanzielle Auswirkungen einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben (vgl. § 285 Nr. 33 HGB).
6. Lagebericht und Risikoberichterstattung
Neben den bilanziellen Auswirkungen gewinnt die Berichterstattung im Lagebericht und die Darstellung wesentlicher Risiken an Bedeutung. Geopolitische Risiken sind im Risiko- und Prognosebericht zu berücksichtigen, soweit sie für die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind. Dabei sollten das konkrete Risiko, mögliche Auswirkungen, der erwartete Zeithorizont und, soweit sachgerecht möglich, die Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise das Schadenspotenzial erläutert werden.
Zahlreiche Unternehmen weisen inzwischen ausdrücklich im Risikobericht auf Risiken aus Kriegen, Handelskonflikten, Energiepreisentwicklungen und internationalen Sanktionen hin.
Fazit
Geopolitische Risiken gehören mittlerweile zu den zentralen Einflussfaktoren für Unternehmen und ihre Rechnungslegung. Folglich beeinflussen geopolitische Risiken zunehmend den Ansatz, die Bewertung und die Berichterstattung im handelsrechtlichen Jahresabschluss und Lagebericht. Besonders relevant sind Wertminderungen von Vermögensgegenständen, der Ansatz von Rückstellungen und Angaben von Liquiditätsrisiken. Auch die Beurteilung der Unternehmensfortführung (Going Concern) spielt eine immer wichtigere Rolle.
Die gesetzlichen Vertreter sind deshalb gefordert, geopolitische Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und ihre Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung kritisch zu analysieren.