Für Bau- und Handwerksunternehmen gehört die Umsatzsteuer zum Tagesgeschäft.
Gleichzeitig führen Abgrenzungsfragen bei Bauleistungen, Subunternehmern und unterschiedlichen Auftraggebern immer wieder zu Risiken.
Unsere Umsatzsteuerexperten kennen die Besonderheiten der Branche und unterstützen Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauträger und Handwerksbetriebe bei der rechtssicheren Abbildung ihrer Geschäftsvorfälle.
Im Fokus stehen insbesondere:
- Reverse Charge bei Bauleistungen nach § 13b UStG
- Abgrenzung zwischen Bauleistungen und sonstigen Leistungen
- USt-1-TG-Bescheinigungen
- Leistungen von und an General- und Subunternehmer
- umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Bauträgern
- Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung
- Abnahme, Leistungszeitpunkt und Schlussrechnung
- Vorsteuerabzug
- ausländische Subunternehmer und grenzüberschreitende Sachverhalte
- umsatzsteuerliche Prüfungen im Baugewerbe
Reverse Charge sicher anwenden
Gerade bei Bauleistungen entscheidet die richtige Einordnung darüber, wer die Umsatzsteuer schuldet.
Wir prüfen die konkrete Leistung, die Stellung des Auftraggebers und die erforderlichen Nachweise und unterstützen dabei, die richtige umsatzsteuerliche Behandlung auch in den Rechnungs- und Buchhaltungsprozessen abzubilden.
Vom Auftrag bis zur Schlussrechnung
Im Bauwesen können Leistungszeitpunkt, Abnahme und Rechnungsstellung zeitlich auseinanderfallen.
Das führt in der Praxis immer wieder zu Fragen zur Entstehung der Umsatzsteuer und zur richtigen Abbildung von Abschlags-, Pro-forma- und Schlussrechnungen.
Unsere Spezialisten verbinden die umsatzsteuerliche Beurteilung mit den tatsächlichen Projekt- und Abrechnungsprozessen des Unternehmens.