Expertise Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist heute weit mehr als ein regulatorisches Muss. Sie entwickelt sich zu einem strategischen Erfolgsfaktor für mittelständische Unternehmen, die Transparenz schaffen, Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren stärken und zugleich neue Chancen für Finanzierung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erschließen wollen.
Gleichzeitig treiben europäische Regulierungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine tiefgreifende Transformation voran, die alle Bereiche der Unternehmensführung betrifft. Mit der CSRD wird das ESG-Reporting standardisiert, strukturiert und messbar.
Wir begleiten Sie als kompetenter Partner in allen Phasen Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der Analyse über die Umsetzung bis zur Prüfung.
Welche ESG-Probleme lösen wir?
Viele mittelständische Unternehmen werden mit ESG-Anforderungen konfrontiert, obwohl sie nicht direkt CSRD-pflichtig sind. Banken, Investoren, Kunden und Geschäftspartner fragen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen ab.
Häufig fehlen dabei klare Zuständigkeiten, belastbare Daten und ein pragmatischer Einstieg. Genau hier unterstützen wir: Wir ordnen Anforderungen ein, schaffen Struktur und helfen dabei, ESG-Themen wirtschaftlich sinnvoll in bestehende Prozesse zu integrieren.
Dabei geht es vor allem um drei zentrale Fragen: Welche Anforderungen sind wirklich relevant? Welche Daten werden benötigt? Und wie lässt sich ESG ohne unnötige Komplexität umsetzen?
Unser Ziel: klare, umsetzbare Lösungen für den Mittelstand.
ESG-Beratung
Wir unterstützen beim Einstieg in ESG-Reporting, Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse, Aufbau belastbarer Datenstrukturen sowie bei der Definition von Nachhaltigkeitskriterien und KPIs. Dazu gehören auch Fragen zur EU-Taxonomie sowie zur systemseitigen Verfügbarkeit relevanter ESG-Daten.
ESG-Prüfung
Wir prüfen die korrekte Anwendung regulatorischer Vorgaben wie EU-Taxonomie und CSRD, unterstützen bei künftigen Berichtspflichten und sichern Nachhaltigkeitsinformationen durch erfahrene Wirtschaftsprüfer und IDW Sustainability Auditoren ab.
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Warum PKF Wulf Gruppe?
Wir vereinen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und ESG-Expertise zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz für mittelständische Unternehmen. Mit unserem tiefgehenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen, insbesondere rund um CSRD, CSDDD, ESRS und EU-Taxonomie, unterstützen wir Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben sicher und effizient umzusetzen.
Wir verfügen über ein spezialisiertes ESG-Kompetenzteam mit rund zehn qualifizierten Experten, ergänzt durch das globale PKF Netzwerk. Unsere ESG-Spezialisten, unter anderem Sustainability Auditoren (IDW), begleiten Sie kompetent und unabhängig durch alle Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
PKF Global – Internationale Expertise für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung
Als Teil von PKF Global, einem der weltweit führenden Netzwerke unabhängiger Prüfungs- und Beratungsunternehmen, ermöglichen wir Ihnen den internationalen Zugang zu Nachhaltigkeitsexperten in über 150 Ländern.
Für Sie bedeutet das:
- ein zentraler Ansprechpartner bei der PKF Wulf Gruppe,
- fundierte Kenntnisse lokaler ESG-Regulatorik und Marktanforderungen durch das globale PKF-Netzwerk,
- einheitliche Methoden, abgestimmte Berichts- und Analyseformate,
- international abgestimmte Prozesse für CSRD-, ESRS- und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen,
- nahtlose Zusammenarbeit mit Sustainability-Teams weltweit.
Unser Partner André Jänichen, Mitglied im Sustainability Team von PKF Global, gewährleistet dabei höchste Qualität, kurze Abstimmungswege und eine enge Verzahnung aller internationalen Beteiligten.
ESG im fachlichen Austausch
Beim Round Table Wirtschaftskanzleien im Landtag Baden-Württemberg war die PKF Wulf Gruppe im Austausch zu aktuellen ESG-Themen vertreten.
Im Mittelpunkt standen das Lieferkettengesetz sowie neue Anforderungen an die ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung. André Jänichen brachte seine Expertise in den fachlichen Dialog ein.
Sie haben Fragen zum Lieferkettengesetz oder zur ESG-Berichterstattung?
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der relevanten Anforderungen.
Download: PKF Global Sustainability Client Survey
Wie gehen Unternehmen weltweit mit ESG, Nachhaltigkeitsdaten und nichtfinanzieller Berichterstattung um? Die PKF Global Sustainability Client Survey gibt Einblicke in aktuelle Prioritäten, Herausforderungen und Entwicklungen.
FAQ
Was ist Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnet die strukturierte Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) eines Unternehmens. Sie dient der Transparenz gegenüber Stakeholdern und ist durch europäische Regulierungen wie die CSRD zunehmend standardisiert und prüfbar ausgestaltet.
Welche Unternehmen sind künftig nach der CSRD berichtspflichtig?
Nach der politischen Einigung im Omnibus-I-Paket sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Damit reduziert sich der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen deutlich gegenüber früheren Entwürfen.
Sind kapitalmarktorientierte KMU weiterhin CSRD-pflichtig?
Nein. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen nach dem aktuellen Kompromiss vollständig aus der CSRD-Berichtspflicht herausgenommen werden. Diese Entlastung trägt dem Mittelstand Rechnung und begrenzt die Berichtspflichten auf deutlich größere Unternehmen.
Gilt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse weiterhin?
Ja. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie bewertet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen.
Für welche Unternehmen gilt künftig die CSDDD?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll künftig nur noch für sehr große Unternehmen gelten. Vorgesehen sind Schwellenwerte von mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Änderungen aus dem Omnibus-I-Paket sind politisch vereinbart, müssen aber formal vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten grundsätzlich 12 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.
Für Änderungen an der CSDDD gilt eine Sonderregelung: Die nationale Umsetzung muss spätestens bis zum 26. Juli 2028 erfolgen. Insgesamt ist mit einer schrittweisen Wirkung der Neuregelungen bis in die späten 2020er Jahre zu rechnen.
Ist es sinnvoll, sich trotz Entlastungen weiter mit ESG zu befassen?
Ja. Unabhängig von der gesetzlichen Berichtspflicht bleibt ESG ein zentraler Faktor für Finanzierung, Risikomanagement und Wettbewerbsfähigkeit. Eine strukturierte ESG-Strategie verschafft Unternehmen Planungssicherheit und stärkt ihre Marktposition. Auch mittelständische Unternehmen können indirekt betroffen sein, etwa durch ESG-Anforderungen von Kunden, Banken oder entlang der Lieferkette, ohne selbst unmittelbar berichtspflichtig zu sein.
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