Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Sonderprüfungen und weitere Bestätigungsleistungen

Umfangreiches Spezialwissen für alle Sonderprüfungen

Nicht ausschließlich für die Abschlussprüfung ist das Urteil eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um die Verlässlichkeit von Finanzinformationen zu gewährleisten. Um den verschiedenen Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Finanzmarkts und anderer Stakeholder Rechnung zu tragen, bedarf es diversen Sonderprüfungen.

Unsere PKF-Spezialisten übernehmen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen für Sie beispielweise Sonderprüfungen in folgenden Anwendungsbereichen:

Prüfung von Finanzaufstellungen, z.B. 

  • Vermögensaufstellungen

  • Betriebsergebnisrechnung nach Produktlinien

  • Investitionen zur Erlangung von Fördermitteln

Bestä­ti­gungs­leis­tun­gen bei Trans­ak­tio­nen, z.B.

  • Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
  • Prüfung von Closing Accounts, insb. zur Ermittlung des Kaufpreises

Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen

  • Gründungsprüfung
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
  • Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
  • Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung

Branchenspezifische Sonderprüfungen

  • Prü­fun­gen nach den Ver­pa­ckungs­ver­ord­nun­gen (bspw. DSD-Prü­fun­gen)
  • EEG-Prüfungen
Zurück zum Seitenanfang