Steuerstreit und Steuerstrafrecht
Ob Steuerhinterziehung durch Aktives Tun oder Unterlassen von Angaben – oftmals sind die Grenzen zwischen Steuergestaltung und illegaler Steuerhinterziehung nicht einfach zu erkennen.
Die zeitnahe Aufarbeitung durch einen erfahrenen Berater, der in einem anschließenden Einspruchs- und Klageverfahren eine umfassende Expertise besitzt, ist unabdingbar.
Unsere spezialisierten Steuerberater der PKF WULF GRUPPE haben eine langjährige praktische Erfahrung bei der Führung von Finanzgerichtsprozessen und sind Ihr kompetenter Mittelstandsberater.
Steuerstreit
Oftmals ist ein Steuerstreit notwendig, um anschließend Steuergerechtigkeit zu erreichen. Die PKF WULF GRUPPE sieht den Steuerstreit positiv als ein Mittel, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch unsere aktive steuerliche Durchsetzungsberatung setzen wir Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung oder dem Finanzgericht durch. Unsere Steuerberater haben umfassende Erfahrung mit Einspruchsverfahren beim Finanzamt sowie das ggf. folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
Steuerstrafrecht
Zunächst ist von zentraler Bedeutung, ob das jeweilige Steuerdelikt von den Behörden bereits entdeckt ist. Vor der Entdeckung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Unsere Präventivberatung erfolgt mit dem Ziel, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gar nicht einleiten zu müssen.
Unser Leistungsportfolio
- Einspruchsverfahren beim Finanzamt
- Klageverfahren beim Finanzgericht
- Beratung und Durchführung bei Selbstanzeigen