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Steuerstreit und Steuerstrafrecht

Ob Steuerhinterziehung durch Aktives Tun oder Unterlassen von Angaben – oftmals sind die Grenzen zwischen Steuergestaltung und illegaler Steuerhinterziehung nicht einfach zu erkennen.

Die zeitnahe Aufarbeitung durch einen erfahrenen Berater, der in einem anschließenden  Einspruchs- und Klageverfahren eine umfassende Expertise besitzt, ist unabdingbar.

Unsere spezialisierten Steuerberater der PKF WULF GRUPPE haben eine langjährige praktische Erfahrung bei der Führung von Finanzgerichtsprozessen und sind Ihr kompetenter Mittelstandsberater.

Steuerstreit

Oftmals ist ein Steuerstreit notwendig, um anschließend Steuergerechtigkeit zu erreichen. Die PKF WULF GRUPPE sieht den Steuerstreit positiv als ein Mittel, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch unsere aktive steu­er­li­che Durch­set­zungs­be­ra­tung setzen wir Ihre Inter­es­sen und Rechte gegen­über der Finanz­ver­wal­tung oder dem Finanzgericht durch. Unsere Steuerberater haben umfassende Erfahrung mit Ein­spruchs­ver­fah­ren beim Finanz­amt sowie das ggf. fol­gende Kla­ge­ver­fah­ren vor dem Finanz­ge­richt.

Steuerstrafrecht

Zunächst ist von zentraler Bedeutung, ob das jeweilige Steuerdelikt von den Behörden bereits entdeckt ist. Vor der Entdeckung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Unsere Präventivberatung erfolgt mit dem Ziel, Straf- oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gar nicht einleiten zu müssen.

Unser Leistungsportfolio

  • Ein­spruchs­ver­fah­ren beim Finanz­amt
  • Kla­ge­ver­fah­ren beim Finanz­ge­rich­t 
  • Beratung und Durchführung bei Selb­st­an­zei­gen
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