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Internationales Steuerrecht

Steuerkompetenz - umfassend und weltweit

Die meisten Unternehmen agieren heute auch im internationalen Zusammenhang. Wir unterstützen Sie mit internationaler Steuerexpertise bei Ihren Aktivitäten im Ausland oder wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig sind. Grenzüberschreitende Lösungen werden zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen.

Durch unsere Mitgliedschaft im internationalen PKF Netzwerk mit mehr als 1.450 Partnern und 14.000 Mitarbeitern stehen weltweit Steuerspezialisten zur Verfügung und bieten direkten Zugriff auf ein umfangreiches Fachwissen und Informationen zu aktuellen Steuer-Entwicklungen in den wichtigen Wirtschaftsregionen. In intensiver Zusammenarbeit mit unseren Experten vor Ort erarbeiten wir Lösungen, die einen klaren Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen darstellen.

Internationale Steuerplanung

Ein zentrales Thema unserer Spezialisten ist die effiziente internationale Steuerplanung, die sowohl auf deutsche Unternehmen mit Interessen im Ausland wie auf ausländische Investoren mit Aktivitäten in Deutschland angelegt ist. Die Ermittlung von Unterschieden in Steuersystemen und Steuersätzen bietet Ansätze zur Steueroptimierung, die zum Beispiel über Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften realisiert werden können. Bei unseren Konzepten spielen Fragen der Unternehmensstruktur ebenso eine Rolle wie Verlustnutzung, Gewinnrepatriierung und Exit-Strategien.

Internationale Verrechnungspreise

Bei international tätigen Unternehmen wirken sich die Verrechnungspreise für interne Lieferungen und Leistungen entscheidend auf die Steuerquote aus. Häufig werden diese Preise von den Finanzbehörden rigide getestet oder auch komplett in Frage gestellt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Dokumentation marktgerechter Verrechnungspreismodelle und begleiten Sie bei deren Durchsetzung gegenüber den Finanzbehörden.

Wegzugsbesteuerung

Sie planen, Ihren Firmensitz vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland zu verlegen? Durch die dann anfallende Wegzugsbesteuerung kommen möglicherweise hohe Kosten auf Sie zu. Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Sie in diesem Fall Ihre stillen Reserven versteuern müssen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, diese Doppelbesteuerung zu umgehen oder doch wenigstens zu reduzieren.

Unsere Experten kennen die rechtlichen Voraussetzungen, durch die Sie die Belastungen der Wegzugsbesteuerung zumindest abfedern können. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um diese steuerliche Last zu vermindern. Dazu erstellen wir Unternehmenspläne, optimieren Ihre Steuerquote und errechnen, welche Steuerzahlungen im Falle eines Wegzugs auf Sie zukommen werden. Zögern Sie deshalb nicht, sich rechtzeitig von uns beraten zu lassen, damit Sie den Neuanfang im Ausland unbelastet in Angriff nehmen können.

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