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Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf dem freien Land wird grundlegend verändert

Erste Ausschreibungsrunde beginnt in Kürze

 

Wettbewerb um den günstigsten Preis - was für die Betreiber von Photovoltaikanlagen aufgrund der Förderung durch das Erneuerbare-Energien Gesetz bislang ein Fremdwort gewesen ist, wird bereits in Kürze Realität: Künftig können Betreiber von Freiflächenanlagen nicht mehr auf gesetzlich festgelegte Vergütungen setzen, sondern müssen sich in einem Ausschreibungsverfahren um die finanzielle Förderung ihrer Stromerzeugung bewerben. In den Genuss der Förderung kommen dann nur noch diejenigen Anbieter, die die günstigsten Angebote machen.

Dies sieht die sogenannte Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Betroffen von dieser Regelung ist die gesamte Photovoltaikbranche - insbesondere Projektentwickler, Investoren, Eigentümer von Freiflächen sowie große und kleine Energieversorger. Franklin Hünger, für Energiewirtschaft zuständiger Partner bei PKF Fasselt in Duisburg: „Mit der Verordnung macht die Bundesregierung nun ernst mit ihrer Ankündigung, den Wettbewerb auf dem Markt der Erneuerbaren Energien zu stärken. Dies erfordert ein radikales Umdenken bei allen Marktteilnehmern: Noch mehr als zuvor benötigen Unternehmen einen soliden Business-Case und sichere Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben, um in diesem Markt weiter mitspielen zu können."

Die Verordnung soll bereits in Kürze in Kraft treten, da das erste Ausschreibungsverfahren bereits Ende Februar/Anfang März beginnen soll. Für potenzielle Bieter bleibt dann nur wenig Zeit. Denn laut dem Verordnungsentwurf müssen die Angebote für die erste Runde bis zum 15. April 2015 abgegeben werden.

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