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Neues BMF-Schreiben zu den GoBD veröffentlicht!

Am 18.07.2019 wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) die bereits seit längerem angekündigte Neufassung des BMF-Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ (ursprünglich vom 14.11.2014) veröffentlicht.

Nachfolgend möchten wir die unseres Erachtens nach wesentlichen Änderungen für die tägliche Praxis erläutern:

Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS)

Die Finanzverwaltung normiert nun die Anforderung eines Kontrollsystems, nach welchem der Steuerpflichtige Kontrollen zur Einhaltung der Ordnungsvorschriften des § 146 Abgabenordnung (AO) einzurichten, auszuüben und zu protokollieren hat.

Hierzu gehören:

  • Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen auf Basis entsprechender Zugangs- und Zugriffsberechtigungskonzepte (z. B. spezifische Zugangs- und Zugriffsberechtigungen),
  • Funktionstrennungen,
  • Erfassungskontrollen (Fehlerhinweise, Plausibilitätsprüfungen),
  • Abstimmungskontrollen bei der Dateneingabe,
  • Verarbeitungskontrollen,
  • Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten.

Verfahrensdokumentation

Nachdem die Verfahrensdokumentation zur Strom- und Energiesteuer bei den meisten Versorgungsunternehmen durch Einreichung dieser beim zuständigen Hauptzollamt abgeschlossen werden konnte, fordert die Finanzverwaltung nun auch eine solche für die im Unternehmen eingesetzten Datenverarbeitungssysteme (mit Bezug auf Daten in der Finanzbuchhaltung).

Aus dieser Dokumentation muss der Inhalt, Aufbau, Ablauf und die Ergebnisse des jeweiligen DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sein. Der notwendige „Umfang“ ist nach dem Maßstab zu bestimmen, „was“ zum Verständnis des DV-Verfahrens, der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen notwendig ist.

Empfehlung

Da sich die Konzernbetriebsprüfungen bereits seit mehreren Jahren immer mehr in diese Themenbereiche begeben und dort auch Prüfungsfeststellungen treffen, empfehlen wir eine aktive Auseinandersetzung sowie Umsetzung der nun veröffentlichten Anforderungen der Finanzverwaltung.

Wir halten es für unerlässlich und geboten, sich frühzeitig und sehr intensiv mit den von der Finanzverwaltung normierten Anforderungen zu befassen und diese mit den vorhandenen Dokumentationen abzugleichen.

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