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Steuerliche Förderung im Rahmen der E-Mobilität von Fahrzeugen

Der Gesetzgeber verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40 Prozent zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen.

Durch Unternehmen werden nun des Öfteren entsprechende Fahrzeuge für die betriebliche Nutzung bzw. der Überlassung an Arbeitnehmer beschafft. Darüber hinaus ist es oft der betriebliche Wunsch, eine Lademöglichkeit auf dem Firmengelände oder aus Marketinggründen an einer öffentlich zugänglichen Stelle, für die Allgemeinheit gegen Entgelt oder sogar kostenlos „Aufladung“ vorzuhalten.

Als Förderung der E-Mobilität hat der Steuergesetzgeber zum einen Zuschüsse bei Anschaffung, wie auch eine Kfz-Steuerbefreiung und Erleichterungen bei der Sachbezugsversteuerung im Falle der Privatnutzung eines zum Firmenvermögen zugeordneten Fahrzeugs vorgesehen.

Darüber hinaus sind hierbei regelmäßig auch noch energiewirtschaftliche Fragestellungen zu beachten, um etwaige Risiken zu vermeiden.

Zu nennen wäre beispielsweise, dass die Strommengen für die E-Mobilität keine steuerliche Vergünstigung erfahren und nicht von der EEG-Umlage befreit sind.

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