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Zu erwartende Steuerpolitik in Deutschland: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

In dem am 12.03.2018 unterzeichneten Koalitionsvertrag haben sich die CDU, CSU und SPD auf verschiedene steuerliche Maßnahmen geeinigt, die sie in ihrer künftigen Regierungszeit umsetzen wollen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige der geplanten Maßnahmen vor:

  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Der Vertrag sieht die Entlastung vor allem niedriger und mittlerer Einkommen beim Solidaritätszuschlag vor. Als erster Schritt sollen dazu ab 2021 rund 90% aller Zahler durch eine Freigrenze mit Gleitzone vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.
  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: Vereinbart wurde die Einführung einer steuerlichen Förderung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bei den zugehörigen Personal- und Auftragskosten ansetzt.
  • Förderung der Digitalisierung: Es ist die Schaffung steuerlicher Anreize für Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung geplant.
  • Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinsen: Mit Einführung des internationalen automatischen Informationsaustausches soll die bisherige Abgeltungsbesteuerung auf Zinsen im Privatvermögen abgeschafft werden.
  • Positionierung im internationaler Steuerwettbewerb: Die Koalitionsparteien wollen die Einführung einer auf europäischer Ebene vereinheitlichten, konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in Verbindung mit Mindeststeuersätzen unterstützen. Zudem sollen die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie umgesetzt, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestaltet, Abwehrregelungen gegen die Nutzung international unabgestimmter Besteuerungssysteme mittels sog. „hybrider Strukturen“ ergänzt und die Zinsschranke angepasst werden.
  • Zuckerbrot und Peitsche bei der Umsatzsteuer: Einerseits sollen zur Entlastung deutscher Unternehmen die Verfahren zur Erhebung und Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer modifiziert werden. Andererseits sind zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet Regelungen geplant, nach denen die Betreiber von Marktplätzen den Finanzbehörden über die dort tätigen Händler Auskunft geben müssen und ggf. für ausgefallene Umsatzsteuer haften.
  • Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer: Die Koalitionsparteien wollen gesetzliche Regelungen einführen, um aus ihrer Sicht missbräuchliche Steuergestaltungen mittels Anteilskäufen zu beenden.
  • Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: Bis zum Veranlagungszeitraum 2021 soll für alle Steuerpflichtigen eine vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt werden. Zudem wird die Erweiterung der Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung angestrebt. Für ausländische Steuerpflichtige soll schließlich das Bundeszentralamt für Steuern zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.
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